hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt folgende Umbesetzung:
Betriebsausschuss
bisher neu
ordentliches Mitglied: Reinhard Hasler Friedhelm Grüneberg
stellv. Mitglied Grüneberg Friedhelm Rainer Schulte-Barth
Familien- Sozial- und
Generationenausschuss
bisher neu
ordentliches Mitglied: Helga Pszolka Dr. Petra Kleinz
Gleichstellungsbeirat
bisher neu
stellv. Mitglied Kerstin Weingarten Helga Pszolka
Jugendhilfeausschuss
bisher neu
ordentliches Mitglied Dietmar Wünnemann Ina Scharrenbach
stellv. Mitglied Ina Scharrenbach Dietmar Wünnemann
Kulturausschuss
bisher neu
stellv. Mitglied Dr. Petra Kleinz Michael Bierhoff
Partnerschaftsausschuss
bisher neu
ordentliches Mitglied Reinhard Hasler Anja Auth
stellv. Mitglied Anja Auth Sarah Grüneberg
Schul- und Sportausschuss
bisher neu
Ordentliches Mitglied Kerstin Weingarten Helga Pszolka
stellv. Mitglied Daniel Niehues Norman Müller
stellv. Mitglied Yvonne Pätzold Sarah Grüneberg
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Schreiben vom 14.09.2015 beantragt die CDU-Fraktion Umbesetzungen von Ausschüssen.
Herr Reinhard Hasler, sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss und Partnerschaftsausschuss, ist am 01.07.2015 aus Kamen verzogen.
Mit Schreiben vom 10.09.2015 hat Frau Kerstin Weingarten, sachkundiger Bürgerin im Schul- und Sportausschuss und stellv. sachkundige Bürgerin im Gleichstellungsbeirat, aus persönlichen Gründen ihr Mandat niedergelegt.
Mit Schreiben vom 11.09.2015 hat Frau Dr. Petra Kleinz das Mandat als stellv. sachkundige Bürgerin im Kulturausschuss niedergelegt.
Mit Schreiben vom 16.09.2015 hat Herr Daniel Niehues, stellv. sachkundiger Bürger im Schul- und Sportausschuss, sein Mandat niedergelegt.
Mit Schreiben vom 16.09.2015 hat Frau Yvonne Pätzold, stellv. sachkundige Bürgerin im Schul- und Sportausschuss, ihr Mandat niedergelegt.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Demnach liegt das Recht bei der CDU-Fraktion.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.