Betreff
Entlastung des ehemaligen Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
061/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem ehemaligen Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

Die ursprüngliche Beschlussfassung (BV 042/2015) wurde in der Ratssitzung vom 25.06.2015 einvernehmlich zurückgestellt. Bezüglich der Ausräumung der Vorbehalte wird auf die Vorlage „Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014“ (BV 060/2015) verwiesen.

 

Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 12 Nr. 1 Gesellschaftervertrag a.F.), wird der Rat um Beratung und entsprechender Beschlussfassung gebeten.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungs­gesellschaft mbH waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Blaschke, Thomas

Dreher, Britta

Fuhrmann, Rainer

Gerdes, Rosemarie

Hartig, Petra

Heidenreich, Hans-Dieter

Hupe, Hermann

Jung, Renate

Kemna, Wilhelm

Mann, Annette

Müller, Ursula

Werning, Bettina

Zühlke, Nicola