Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem ehemaligen Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates.
Die ursprüngliche Beschlussfassung
(BV 042/2015) wurde in der Ratssitzung vom 25.06.2015 einvernehmlich
zurückgestellt. Bezüglich der Ausräumung der Vorbehalte wird auf die Vorlage „Jahresabschluss
der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014“ (BV 060/2015)
verwiesen.
Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 12 Nr. 1 Gesellschaftervertrag a.F.), wird der Rat um Beratung und entsprechender Beschlussfassung gebeten.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Blaschke, Thomas
Dreher, Britta
Fuhrmann, Rainer
Gerdes, Rosemarie
Hartig, Petra
Heidenreich, Hans-Dieter
Hupe, Hermann
Jung, Renate
Kemna, Wilhelm
Mann, Annette
Müller, Ursula
Werning, Bettina
Zühlke, Nicola