Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2014
Vorlage
050/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Jahresabschluss 2014 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt

 

2.            Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von  9.855.441,64 € wird durch eine Ent­nahme in Höhe von  9.855.441,64 € aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

3.            Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestä­tigte Entwurf des Jahresab­schlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2014

- Anhang

 

und einem Lagebericht nach § 48 GemHVO.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat zur Vorbereitung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsaus­schusses am 21.09.2015 den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu.  In dieser Sitzung wird der Rechungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beraten und ihn sich voraussichtlich zu eigen machen.

 

In der Folge stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haus­haltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres­abschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahres­fehl­betrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Bürgermeister beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.

 

Die Bilanz zum 31.12.2014 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 362.045.957,88 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.855.441,64 € aus.

 

Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von  9.855.441,64 € wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch entspre­chend in der Schlussbilanz zum 31.12.2014 auf 64.015.110,31 €.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.