Betreff
Nachbesetzungen von Mitgliedschaften in Gremien
Vorlage
047/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates folgende Vertreter der Verwaltung benannt:

 

                                                                        ordentliches Mitglied               stv. Mitglied

 

Antenne Unna – Gesellschafter-                    Ingelore Peppmeier                Ralf Kosanetzki

versammlung                                                 

 

VHS – Verbandsversammlung                       Ingelore Peppmeier                Ralf Kosanetzki

 

UKBS – Aufsichtsrat                                       unverändert                             Ingelore Peppmeier

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu be­nennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Für die Wahrnehmung der entsprechenden Mitgliedschaftsrechten in der Gesellschafterver­sammlung der Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, im Aufsichtsrat der UKBS und in der Verbandsversammlung der VHS war bisher Herr Christian Frieling benannt. Mit dem Tod von Herrn Frieling ist eine Nachbesetzung erforderlich.

Der Bürgermeister benennt die Vertreter der Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.