Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 57.02.01.545300, Aufwendungen aus Verlustübernahmen
(KBG), wird ein überplanmäßiger Aufwand von 168.400 € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weist im Wirtschaftsplan für das Jahr 2015
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 468.400 € auf.
Dieser Betrag war
bei der Aufstellung des Haushaltes nicht bekannt, da der Wirtschaftsplan der
Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH erst danach beschlossen wurde.
Die Stadt Kamen ist
gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der Kamener Betriebsführungsgesellschaft
mbH dazu verpflichtet, einen eventuellen Jahresfehlbetrag in Höhe von maximal
des zwanzigfachen des Stammkapitals abzudecken. Dies entspricht 511.291,80 €.
Folglich ist der Aufwand unabweisbar.
Voraussetzung für
die Verlustübernahme ist, dass die Mittel im Haushalt der Stadt Kamen bereit
gestellt sind. Im Haushaltsplan 2015 wurden hierfür Mittel in Höhe von 300.000
€ eingeplant. Hierauf können gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages im laufenden
Geschäftsjahr Abschläge geleistet werden. Dies ist bereits in Höhe von 300.000
€ geschehen, um die wirtschaftlichen Nachteile aus Zinsaufwendungen so gering
wie möglich zu halten. Höhere Zinsaufwendungen der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH führen zu einer steigenden Belastung der Stadt
Kamen. Insofern sollten weitere Abschläge i. H. v. 168.400 € unterjährig
geleistet werden.
Der überplanmäßige
Aufwand wird gedeckt durch den Mehrertrag bei der Buchungsstelle
53.01.01.465100 - Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (GSW).