Betreff
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand bei der Buchungsstelle 57.02.01.545300
Vorlage
046/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 57.02.01.545300, Aufwendungen aus Verlustübernahmen (KBG), wird ein überplanmäßiger Aufwand von 168.400 € zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weist im Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 468.400 € auf.

Dieser Betrag war bei der Aufstellung des Haushaltes nicht bekannt, da der Wirtschaftsplan der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH erst danach beschlossen wurde.

Die Stadt Kamen ist gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH dazu verpflichtet, einen eventuellen Jahresfehlbetrag in Höhe von maximal des zwanzigfachen des Stammkapitals abzudecken. Dies entspricht 511.291,80 €. Folglich ist der Aufwand unabweisbar.

Voraussetzung für die Verlustübernahme ist, dass die Mittel im Haushalt der Stadt Kamen bereit gestellt sind. Im Haushaltsplan 2015 wurden hierfür Mittel in Höhe von 300.000 € eingeplant. Hierauf können gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages im laufenden Geschäftsjahr Abschläge geleistet werden. Dies ist bereits in Höhe von 300.000 € geschehen, um die wirtschaftlichen Nachteile aus Zinsaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Höhere Zinsaufwendungen der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH führen zu einer steigenden Belastung der Stadt Kamen. Insofern sollten weitere Abschläge i. H. v. 168.400 € unterjährig geleistet werden.

Der überplanmäßige Aufwand wird gedeckt durch den Mehrertrag bei der Buchungsstelle 53.01.01.465100 - Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (GSW).