- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird ein überplanmäßiger Aufwand von 75.000 € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
umfassen im Wesentlichen Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und sonstige Leistungen (Bildung und
Teilhabe, Schulbegleitung).
Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung und einem damit verbundenen längeren
Krankenhausaufenthalt eines Flüchtlings sind allein für diese Behandlung
Kosten von 58.000 € entstanden.
Auf dem Flüchtlingsgipfel des Landes am 20.10.2014 in
Essen wurde als Ergebnis festgehalten, dass das Land für derartige
Krankenkosten erst ab 2015 einen
Härtefond bereitstellen wird, um Gemeinden mit besonders hohen Krankenkosten
von Flüchtlingen zu entlasten. Die Kappungsgrenze wird bei 70.000 € pro Person
und Jahr liegen. Aktuell bestehen keine Refinanzierungsmöglichkeiten für die
Stadt.
Außerdem entsteht durch den weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen auf
mittlerweile 199 Personen ein erhöhter Aufwand bei den Leistungen zum
Lebensunterhalt und den Leistungen bei Krankheit.
Diese Entwicklungen waren bei der Aufstellung des Haushaltes nicht vorauszusehen.
Der überplanmäßige Aufwand wird gedeckt durch Minderaufwand bei der Buchungsstelle 61.01.01.551700 - Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -. Die Buchungsstelle wird im Produkt 61.01.01 unter dem Teilergebnisplan „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ geführt.