Betreff
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -
Vorlage
166/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird ein überplanmäßiger Aufwand von 75.000 € zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) umfassen im Wesentlichen Leis­tun­gen zum Lebensunterhalt, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und sonstige Leistungen (Bildung und Teilhabe, Schulbegleitung).

Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung und einem damit verbundenen längeren Kranken­hausaufenthalt eines Flüchtlings sind allein für diese Behandlung Kosten von 58.000 € ent­stan­den.

Auf dem Flüchtlingsgipfel des Landes am 20.10.2014 in Essen wurde als Ergebnis festgehalten, dass das Land für derartige Krankenkosten erst ab 2015 einen Härtefond bereitstellen wird, um Gemeinden mit besonders hohen Krankenkosten von Flüchtlingen zu entlasten. Die Kappungsgrenze wird bei 70.000 € pro Person und Jahr liegen. Aktuell bestehen keine Refinanzierungsmöglichkeiten für die Stadt.

Außerdem entsteht durch den weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen auf mittlerweile 199 Per­sonen ein erhöhter Aufwand bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Leistungen bei Krankheit.

 

Diese Entwicklungen waren bei der Aufstellung des Haushaltes nicht vorauszusehen.

 

Der überplanmäßige Aufwand wird gedeckt durch Minderaufwand bei der Buchungsstelle 61.01.01.551700 - Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -. Die Buchungsstelle wird im Produkt 61.01.01 unter dem Teilergebnisplan „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ geführt.