Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stelle einer/eines Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 GO NRW auszuschreiben; die Besetzung soll zum 01.04.2015 erfolgen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Herr Reiner Brüggemann erreicht die Regelaltersgrenze im März 2015. Er tritt also mit
Ablauf des 31.03.2015 in den Ruhestand. Die dann vakante Stelle einer/eines Beigeordneten ist
gem. § 71 Abs. 2 GO NRW auszuschreiben. Die Wahl darf frühestens sechs Monate vor frei
werden der Stelle durchgeführt werden (§ 71 Abs. 2 GO NRW). Gem. § 19 der Hauptsatzung
der Stadt Kamen sind höchstens drei Beigeordnete zu wählen.
Eckpunkte der Stellenanzeige werden sein:
- Bestellung zur/zum Beigeordneten der Stadt Kamen
- Aussage zum Zuständigkeitsschwerpunkt mit dem Hinweis, dass eine Änderung der Organisationsstruktur vorbehalten bleibt
- Wohnsitz in Kamen wird erwartet
Der Ausschreibungstext ist beigefügt.