Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:
ordentliche Mitglieder stellvertretende
Mitglieder
Annette Mann Peter Holtmann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpkG) NRW haben sich die Städt. Sparkasse Kamen und die Kreis- und Stadtsparkasse Unna zu einem Sparkassenzweckverband Sparkasse UnnaKamen zusammengeschlossen. Organ des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung.
Nach § 4 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vertretungskörperschaft des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.
Herr Klaus Kasperidus scheidet mit sofortiger Wirkung aus. Als Nachfolge schlägt die SPD-Fraktion die jetzig Stellvertreterin Frau Annette Mann vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Peter Holtmann vorgeschlagen.
In § 4 Abs. 2 der Satzung sowie § 50 Abs. 4 GO NRW ist festgelegt, dass das Wahlverfahren § 50 Abs.3 GO NRW entsprechend anzuwenden ist, wenn zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW bestellt werden. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlvorgang abgestimmt.