Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes der Verbandsversammlung der Sparkasse UnnaKamen
Vorlage
157/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Verbandsver­sammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:

 

ordentliche Mitglieder                                stellvertretende Mitglieder

 

Annette Mann                                            Peter Holtmann

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpkG) NRW haben sich die Städt. Sparkasse Kamen und die Kreis- und Stadtsparkasse Unna zu einem Sparkassenzweckver­band Sparkasse UnnaKamen zusammengeschlossen. Organ des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemein­schaftsarbeit (GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vertretungskör­perschaft des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.

 

Herr Klaus Kasperidus scheidet mit sofortiger Wirkung aus. Als Nachfolge schlägt die SPD-Fraktion die jetzig Stellvertreterin Frau Annette Mann vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Peter Holtmann vorgeschlagen.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung sowie § 50 Abs. 4 GO NRW ist festgelegt, dass das Wahlverfahren § 50 Abs.3 GO NRW entsprechend anzuwenden ist, wenn zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW bestellt werden. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausrei­chend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl in einem Wahlvorgang abgestimmt.