Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH
Vorlage
156/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförde­rungszentrum Lünen GmbH wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH werden ermächtigt, die erforderli­chen Beschlüsse zu fassen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Kamen ist zu 5,56 % unmittelbar an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) beteiligt und hält über diese mittelbar 0,89 % (16 % x 5,56 %) der Ge­schäftsanteile an der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH). Hauptgesell­schafter der WZL-GmbH ist die Stadt Lünen mit einem Geschäftsanteil von 51 %, weitere Ge­schäftsanteile werden von der Stadtwerke Lünen GmbH (17 %) und der Sparkasse Lünen (16 %) gehalten.

 

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des strategischen Boden- und Liegenschaftsmanage­ments der Stadt Lünen hat der Rat der Stadt Lünen in seiner Sitzung am 30.10.2014 u. a. be­schlossen, den Gesellschaftszweck der WZL-GmbH in der Weise zu erweitern, dass die Gesell­schaft die Stadt Lünen künftig im Bereich des Boden- und Liegenschaftsmanagements unter­stützt. Dazu zählt insbesondere der An- und Verkauf sowie die Vermarktung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien der Stadt Lünen.

 

Ziel der Neuordnung ist eine bessere Vernetzung und Koordinierung der operativen Boden- und Liegenschaftstätigkeiten im Interesse der Stadt Lünen. Dabei wird die Gesellschaft unverändert ihrer Aufgabe nachkommen, die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Lünen mit dem Ziel vo­ranzutreiben, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern, so dass eine Beteili­gung an der Gesellschaft weiterhin im Interesse der WFG liegt.

 

Neben der Änderung des Gesellschaftszwecks wird der Gesellschaftsvertrag gleichstellungsge­recht formuliert und an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht angepasst. Das Stammkapital wird auf glatte EURO-Beträge umgestellt.

 

Aufgrund der mittelbaren Beteiligung des Kreises Unna an der WZL-GmbH ist die Bezirksregie­rung Arnsberg für das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren zuständig.

 


Anlagen:

 

1.    Synopse

2.    Gesellschaftsvertrag der WZL-GmbH – Neufassung –