Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
155/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatori­sche Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Be­setzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2015 wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.

 

Seit 2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit.

 

Die Personalkosteneinsparungen, so wie sie u.a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, können künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen.

 

 

Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:

 

 

2014

2015

Beamte

122,79

122,13

tariflich Beschäftigte

262,26

271,84

Gesamt

385,05

393,97

 

 

Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2015 betragen insgesamt ca. 23,84 Mio. Euro. Die Planung für das Jahr 2015 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2014 heraus sah für das Jahr 2015 Personalkosten in Höhe von 23,37 Mio. € vor. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2014 in Höhe von 22,77 Mio. € eine Steigerung um 0,6 Mio. €, die insbesondere durch Tarif- und Besoldungserhöhungen begründet war.
Der Ansatz in 2015 liegt gegenüber dem Ansatz in 2014 (ca. 22,77 Mio. Euro) um ca. 1,06 Mio. € höher.

 

Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2015 - Vorbericht zum Produkthaushalt.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.