Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl.
Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt
werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch
organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden
können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs-
oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.
Die
Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.
2. Dem vorgelegten Stellenplan 2015 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Stellenplan bildet die
Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“
wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der
Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position
einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen
erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber
berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des
Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für
das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
darstellen.
Seit 2013 werden im Stellenplan
ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente
der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit
umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das
Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im
Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden
je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefasst und bieten
im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren
Vergleichbarkeit.
Die Personalkosteneinsparungen, so
wie sie u.a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, können künftig auch
Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach sich
ziehen.
Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:
|
2014 |
2015 |
Beamte |
122,79 |
122,13 |
tariflich Beschäftigte |
262,26 |
271,84 |
Gesamt |
385,05 |
393,97 |
Die geplanten Personalaufwendungen
im Ergebnisplan 2015 betragen insgesamt ca. 23,84 Mio. Euro. Die Planung für
das Jahr 2015 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan
2014 heraus sah für das Jahr 2015 Personalkosten in Höhe von 23,37 Mio. € vor.
Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2014 in Höhe von 22,77 Mio. € eine Steigerung
um 0,6 Mio. €, die insbesondere durch Tarif- und Besoldungserhöhungen begründet
war.
Der Ansatz in 2015 liegt gegenüber dem Ansatz in 2014 (ca. 22,77 Mio. Euro) um
ca. 1,06 Mio. € höher.
Differenzierte
Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im
Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den
Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2015 - Vorbericht
zum Produkthaushalt.
Der
Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte
im Rahmen des LGG beteiligt.