Betreff
Gebührensatzberechnung für Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste
(Kirmessen) des Jahres 2015
Vorlage
148/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen).Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2015.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2015 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2015 beträgt 73.978,- €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2012 und 2013 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 3.440,- € auf 70.538,- €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 49.084,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2014 sind diese um 1.009,- € gesunken.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2015 betragen 42.924,- €. Dieses sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.

 

Bei den kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 167,- €. Die Gesamtkosten betragen 94.445,- €.

 

Die Nebenerlöse steigen um 3.166,- € und liegen in der Kalkulation 2015 bei 20.466,- €. Hierbei handelt es um Erstattungen für angefallene Stromkosten sowie Verwaltungsgebühren für gaststättenrechtliche Erlaubnisse anlässlich Kirmessen. Die Erhöhung resultiert aus der Anpassung der Stromkostenpauschale. Auf Grund weiter steigender Energiekosten ist für das Jahr 2015 eine Anpassung der Stromkostenpauschale notwendig.

Auf die dazu vorgelegte Beschlussvorlage 141/2014 und die Änderungssatzung wird verwiesen.

 

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen unverändert aus dem Vorjahr übernommen.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 70.538,- €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015