Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen (bisherige Bezeichnung: Entwässerungssatzung der Stadt Kamen).
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Ausgangslage
Wie in der
Mitteilungsvorlage 067/2014 vom 18.06.2014 für die Betriebsausschusssitzung am
30.06.2014 bereits ausführlich dargestellt, ist am 16.03.2013 ein geändertes
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) in Kraft getreten und durch die
konkretisierende Rechtsverordnung „Verordnung zur Selbstüberwachung von
Abwasseranlagen“ – SüwVO Abw NRW 2013, die seit dem 09.11.2013 in Kraft
getreten ist, ergänzt. Diese Änderungen machten es erforderlich, die kommunale
Abwassersatzung anzupassen.
Zudem hatte der
Lippeverband zum Schutze der Verbandsanlagen eine Einleitungssatzung beschlossen,
die am 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Verbandsmitgliedschaft
muss die Abwassersatzung auch an die Einleitungssatzung des Lippeverbandes
angepasst werden.
Weitere Änderungen
wurden aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW in den Satzungsentwurf
eingestellt.
Neben weiteren rein
redaktionellen Anpassungen wurden Begriffsdefinitionen korrigiert und
sprachlich präzisiert; der Wortlaut wurde unter dem Aspekt der Verständlichkeit
überarbeitet. Die Bezeichnung der Satzung wurde gemäß Mustersatzung des Städte-
und Gemeindebundes umbenannt in Abwassersatzung.
2. Abstimmungs- und
Beratungsverlauf
Aufgrund der
genannten umfangreichen Anpassungsnotwendigkeiten wurde seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, die Abwassersatzung in enger Anlehnung an die Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes (Stand: 29.11.2013) neu zu fassen.
Die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben und deren Umsetzung in die neue
Abwassersatzung wurden in der o. g. Mitteilungsvorlage ausführlich vorgestellt
und einschließlich eines Satzungsentwurfes zunächst an die Fraktionen zur
Beratung weitergeleitet.
Die Fraktionen hatten die Möglichkeit sich in einem Informationsgespräch
mit der Betriebsleitung der Stadtentwässerung Kamen über den Satzungsentwurf zu
informieren.
Am 01.09.2014 hat die CDU-Fraktion die Möglichkeit genutzt, sich von dem
Betriebsleiter und dem technischen Leiter der SEK über die Satzung informieren
zu lassen und über den vorgelegten Satzungsentwurf zu diskutieren.
Änderungsbedarf wurde abschließend nicht angezeigt.
Die SPD – Fraktion hat das Thema am 22.10.2014 ebenfalls unter
Beteiligung des Betriebsleiters, Herrn Mösgen, und des technischen Leiters der
SEK, Herrn Jungmann, beraten und diskutiert. Auch hier wurde kein
Änderungsbedarf gesehen.
Auch von den übrigen Fraktionen liegen keine Änderungswünsche vor.
Die Betriebsleitung der SEK und die Verwaltung schlagen daher vor, den
beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen.
Anlagen:
Satzungsentwurf