Betreff
Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen
Vorlage
137/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen (bisherige Bezeichnung: Entwässerungssatzung der Stadt Kamen).

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1. Ausgangslage

 

Wie in der Mitteilungsvorlage 067/2014 vom 18.06.2014 für die Betriebsausschusssitzung am 30.06.2014 bereits ausführlich dargestellt, ist am 16.03.2013 ein geändertes Landeswas­serge­setz NRW (LWG NRW) in Kraft getreten und durch die konkretisierende Rechtsverord­nung „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ – SüwVO Abw NRW 2013, die seit dem 09.11.2013 in Kraft getreten ist, ergänzt. Diese Änderungen machten es erforderlich, die kommunale Abwassersatzung anzupassen.

 

Zudem hatte der Lippeverband zum Schutze der Verbandsanlagen eine Einleitungssatzung be­schlossen, die am 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Verbandsmitgliedschaft muss die Abwassersatzung auch an die Einleitungssatzung des Lippeverbandes angepasst werden.

 

Weitere Änderungen wurden aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW in den Satzungsentwurf eingestellt.

 

Neben weiteren rein redaktionellen Anpassungen wurden Begriffsdefinitionen korrigiert und sprachlich präzisiert; der Wortlaut wurde unter dem Aspekt der Verständlichkeit überarbeitet. Die Bezeichnung der Satzung wurde gemäß Mustersatzung des Städte- und Gemeindebun­des um­benannt in Abwassersatzung.

 

 

 

 

 

2. Abstimmungs- und Beratungsverlauf

 

Aufgrund der genannten umfangreichen Anpassungsnotwendigkeiten wurde seitens der Ver­wal­tung vorgeschlagen, die Abwassersatzung in enger Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Stand: 29.11.2013) neu zu fassen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben und deren Umsetzung in die neue Abwassersat­zung wurden in der o. g. Mitteilungsvorlage ausführlich vorgestellt und einschließlich eines Sat­zungsentwurfes zunächst an die Fraktionen zur Beratung weitergeleitet.

 

Die Fraktionen hatten die Möglichkeit sich in einem Informationsgespräch mit der Betriebsleitung der Stadtentwässerung Kamen über den Satzungsentwurf zu informieren.

 

Am 01.09.2014 hat die CDU-Fraktion die Möglichkeit genutzt, sich von dem Betriebsleiter und dem technischen Leiter der SEK über die Satzung informieren zu lassen und über den vorgeleg­ten Satzungsentwurf zu diskutieren. Änderungsbedarf wurde abschließend nicht ange­zeigt.

 

Die SPD – Fraktion hat das Thema am 22.10.2014 ebenfalls unter Beteiligung des Betriebsleiters, Herrn Mösgen, und des technischen Leiters der SEK, Herrn Jungmann, beraten und disku­tiert. Auch hier wurde kein Änderungsbedarf gesehen.

 

 

Auch von den übrigen Fraktionen liegen keine Änderungswünsche vor.

 

Die Betriebsleitung der SEK und die Verwaltung schlagen daher vor, den beiliegenden Sat­zungsentwurf zu beschließen.                                        

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Satzungsentwurf