Betreff
Zwanzigste Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen.
Vorlage
132/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte "Zwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebühren­satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2013 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2014. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2015 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 632.912 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.

 

In das Ergebnis wurde die gesamte Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2012 und ein Drittel der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2013 gebührenbedarfserhöhend eingesetzt. Die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2013 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2016 und 2017.

 

Aufwandssteigerungen sind zu verzeichnen bei den Personalkosten um ca. 310.430 €, bei den Sach- und Dienstleistungskosten im Vergleich zum Vorjahr um 89.540 €. Diese Kostensteigerungen sind im Wesentlichen durch ein zusätzliches Fahrzeug, das aufgrund einer Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes in Betrieb genommen wurde, entstanden.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 42.100 € gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die geplante Anschaffung von 3 Rettungseinsatzfahrzeugen im Jahr 2015 begründet.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 5.582.402 €.

 

Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp über den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen bei Krankentransport- und Rettungseinsätzen ist ein zusätzliches MZF im Oktober 2014 in Betrieb genommen worden. Durch den Kreis Unna wurde hierzu eine erfolgreiche Abstimmung mit den Krankenkassen durchgeführt.

 

Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2015 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend aufgelistet abzuändern:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweichung

 

in Euro

Satz, alt

Satz, neu

 

 

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- Krankentransporteinsatz

179,40

186,90

+7,50

 

- Rettungseinsatz

542,00

614,70

+72,70

 

- Notarzteinsatz

250,80

292,90

+42,10

 

Außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

3,00

3,20

+0,20

 

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

6,30

6,30

 

 

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Änderungssatzung