Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte
"Zwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der
Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser
Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2013 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2014. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2015 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 632.912 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.
In das Ergebnis wurde die gesamte Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2012 und ein Drittel der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2013 gebührenbedarfserhöhend eingesetzt. Die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2013 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2016 und 2017.
Die kalkulatorischen Kosten steigen um 42.100 € gegenüber dem
Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die geplante Anschaffung von 3
Rettungseinsatzfahrzeugen im Jahr 2015 begründet.
Der Gebührenbedarf
beläuft sich schließlich auf 5.582.402 €.
Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp über den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen bei Krankentransport- und Rettungseinsätzen ist ein zusätzliches MZF im Oktober 2014 in Betrieb genommen worden. Durch den Kreis Unna wurde hierzu eine erfolgreiche Abstimmung mit den Krankenkassen durchgeführt.
Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2015
vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend aufgelistet abzuändern:
Gebührensätze
im Rettungsdienst |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
|
in
Euro |
Satz,
alt |
Satz,
neu |
|
|
innerhalb
des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
||||
- Krankentransporteinsatz |
179,40 |
186,90 |
+7,50 |
|
- Rettungseinsatz |
542,00 |
614,70 |
+72,70 |
|
- Notarzteinsatz |
250,80 |
292,90 |
+42,10 |
|
Außerhalb
des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
||||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
3,00 |
3,20 |
+0,20 |
|
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
6,30 |
6,30 |
|
|
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden
der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden.
Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der
Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die
beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und
Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die
Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Änderungssatzung