Betreff
Zweiundzwanzigste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
126/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Zweiundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Unterdeckung in Höhe von 102.978 €. Zurückzuführen ist dies auf den Frühling 2013, der der kälteste Frühling seit 1987 war. Die Temperatur lag knapp zwei Grad unter dem Mittelwert der letzten 30 Jahre. Bis ins erste Aprildrittel traten noch Nachtfröste von unter minus 5 Grad auf. Dadurch bedingt sind hohe Aufwendungen für Personal und Material (incl. Streusalz) entstanden. Die Unterdeckung soll nur zu 75 vom Hundert in die Kalkulation 2015 vorgetragen werden, da der milde Frühling 2014 für die Betriebsabrechnung im kommen­den Jahr ein deutlich besseres Ergebnis erwarten lässt.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 725.000 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden könnte. Es entstünde ein Defizit von fast 53.000 €. Für 2015 ist daher eine Gebührenanhebung erforderlich.

 

Reinigungsklasse

2014

2015

Steigerung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

5,08 €

5,48 €

7,8%

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

3,75 €

4,04 €

7,7%

Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

3,50 €

3,77 €

7,7%

Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

2,94 €

3,17 €

7,8%

 

Für ein Einfamilienhaus in einer Anliegerstraße mit 25 m Frontlänge führt dies zu einer Mehrbelastung von 7,25 €/a.

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 724.000 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,88 Prozent.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Änderungssatzung