Betreff
Wahl eines Schiedsmannes für den Bereich IV und Wiederwahl der Schiedsmänner für den Bezirk III und VI und Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsmannstellvertreter für den Bezirk III, IV und VI
Vorlage
119/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Folgender Schiedsmann wird gewählt:

a)    Bezirk IV: Herr Achim Döring, Lüner Höhe 28 b, 59174 Kamen

 

  1. Folgende Schiedsmänner werden wiedergewählt:

a)    Bezirk III: Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Str. 41, 59174 Kamen

b)    Bezirk VI: Herr Klaus Peter Cornelius, Zum Mühlbach 20, 59174 Kamen

 

  1. Folgende stellvertretende Schiedsmänner werden gewählt bzw. wiedergewählt:

a)    Bezirk III: Herr Achim Döring, Lüner Höhe 28 b, 59174 Kamen

b)    Bezirk IV: Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Str. 41, 59174 Kamen

c)    Bezirk VI: Herr Werner Krüger, Dresdener Str. 1 a, 59174 Kamen

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleiben die bisherigen Schieds­personen tätig.

 

Nach der Wahl erfolgt die Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Wohnsitz hat (§ 4 Schiedsamtsgesetz NRW).

 

Der bisherige Schiedsmann des Bezirkes IV, Herr Peter Ciecior, hat sein Amt niedergelegt, da er in eine andere Stadt verzogen ist.

 

Die vakante Stelle im Bezirk IV wurde im Amtsblatt 21, 21a/2014 der Stadt Kamen öffentlich ausgeschrieben.

 

Herr Achim Döring hat sich auf diese Ausschreibung beworben und stellt sich zur Wahl als Schiedsmann für den Bezirk IV.

 

Herr Klaus Gube (Bezirk III sowie Stellvertretung für den Bezirk IV), Herr Klaus Peter Cornelius (Bezirk VI) und Herr Werner Krüger (Stellvertretung für Bezirk VI) stellen sich zur Wiederwahl. Herr Achim Döring stellt sich auch zur Wahl als Schiedsmannstellvertreter für den Bezirk III.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsmänner bzw. Schiedsmannstellvertreter die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.

 

Dies ist für den Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedmänner und Schiedsfrauen (Bezirksvereinigung für den Landgerichtsbezirk Dortmund). Nach positiver Bewertung ihrer Bewerbung bzw. ihrer Aufstellung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden die o.g. Schiedsmänner bzw. Schiedsmannstellvertreter zur Wahl vorgeschlagen.

 

Auf das Erfordernis des Abstimmens in getrennten Wahlgängen

·         je Bezirk,

·         für den ordentlichen Schiedsmann und

·         für den stellvertretenden Schiedsmann

wird nach der Verwaltungsvorschrift zu § 3SchAG NRW hingewiesen.