Betreff
Berufung von beratenden Mitgliedern für den Schul- und Sportausschuss
Vorlage
114/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beruft für die Dauer seiner Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss:

ordentliches beratendes Mitglied                    stellv. beratendes Mitglied

Kath. Kirche

Herr Franco Tous                                           N.N.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von der katho­li­schen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul­aus­schuss zu berufen.

 

Da es sich beim Schul- und Sportausschuss um einen gemeinsamen Ausschuss handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten des Schulausschusses be­schränkt (§ 85 Absatz 3 SchulG NRW)

 

Die Kirchengemeinden wurden um die Benennung von Vertretern gebeten. Die Benennungs­vorschläge liegen nunmehr - wie im Beschlussvorschlag angegeben - vor.

 

Die Berufung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die be­nannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

In der letzten Sitzung des Rates am 18.09.2014 hatte der Rat schon das ordentliche beratende Mitglied und dessen Stellvertreter der evangelischen Kirche berufen.