Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Übernahme des Krankenhausbetriebes
des evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund zu und beauftragt die
Geschäftsführung im Namen der Gesellschafter folgendes Angebot zu
unterbreiten:
1a) Einbringung des evangelischen
Krankenhauses Lütgendortmund und des damit verbundenen Krankenhausbetriebes in
die Klinikum Westfalen GmbH. Die Gesellschafterin Stiftung Volmarstein bekommt
dafür 1 % der Anteile der Klinikum Westfalen GmbH.
1b) Gesellschafteranteile werden wie folgt
verteilt:
|
Klinikum
Westfalen GmbH |
NEU Stiftung
Volmarstein |
||
|
DRV-KBS |
Stadt
Lünen |
Stadt
Kamen |
Stiftung
Volmarstein |
ALT |
59,8 % |
20,1 % |
20,1 % |
/ |
NEU |
59,4 % |
19,8 % |
19,8 % |
1
% |
2a) Darüber hinaus bietet die Klinikum
Westfalen GmbH an, bis zu 80 Mitarbeiter (Vollkräfte) aus dem evangelischen
Bethanien-Krankenhaus in Hörde zu übernehmen, indem neue Arbeitsverträge für
die entsprechenden Mitarbeiter angeboten werden.
2b)
Übernahme der gegenüber der
Gesellschafterin Stiftung Volmarstein bestehenden Verbindlichkeiten bis zu
einer Höhe von 5 Mio. € und Übernahme bestehender Bankdarlehen bis zu einer
Höhe von 2 Mio. € durch die Klinikum Westfalen GmbH.
2c) Zustimmung der zuständigen Feuerwehr zu
einem mit dieser abgestimmten, kurzfristigen Brandschutzkonzept für den Standort
Lütgendortmund vor Fusionsbeginn. Hierbei wird das Risiko bzgl. der Kosten für
kurzfristige Brandschutzmaßnahmen durch die Klinikum Westfalen GmbH auf 1 Mio.
€ begrenzt. Darüber hinaus gehende Beträge sind durch die Stiftung Volmarstein
zu finanzieren.
2d)
Die Klinikum Westfalen GmbH wird ermächtigt, zu einem Budget von rd. 1,5 Mio. € Teile des
Krankenhausgeländes Lütgendortmund von der Evangelischen Kirche in Dortmund zu
kaufen und den anderen Teil an die Evangelische Kirche zurückzugeben.
3. Die Fusion erfolgt unter dem Vorbehalt
des Zäsurmodells der „Partiellen Beteiligung“ in der KZVK
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Klinikum Westfalen GmbH besteht seit 2013 aus den Betriebsteilen
Klinik am Park, Knappschaftskrankenhaus Dortmund und Hellmig-Krankenhaus. Die
Stadt Kamen hat derzeit einen Beteiligungsanteil von 20,1 %.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein hat sich entschlossen, die
Krankenhäuser Evangelisches Krankenhaus (EvK) Lütgendortmund und Evangelisches
Krankenhaus (EvK) Bethanien zu veräußern. Das Klinikum Westfalen hat einen
möglichen Erwerb geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nur das EvK
Lütgendortmund ein strategisch und wirtschaftlich interessanter Partner werden
könnte. Für die Einbringung des EvK Lütgendortmund wird der Stiftung
Volmarstein 1 % der Geschäftsanteile der Klinikum Westfalen GmbH angeboten.
Gemäß § 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag bedarf die Veräußerung von
Geschäftsanteilen zur Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der
Gesellschaft, die von den Geschäftsführern erst nach Zustimmung der anderen
Gesellschafter erteilt werden darf. Da der Rat der Stadt Kamen nach § 41 Abs. 1
k) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Entscheidung über die teilweise oder vollständige
Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer
Gesellschaft oder anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie den Abschluss
von anderen Rechtsgeschäften im Sinne des § 111 Abs. 1 und 2 GO NRW nicht
übertragen kann, wird der Rat der Stadt Kamen um Beratung und Beschlussfassung
gebeten. Die Gremien der Gesellschafterin Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See haben der Angebotsabgabe bereits zugestimmt. Die
Beschlussfassung im Rat der Stadt Lünen erfolgt am 30.10.2014.
Die Aufnahme der Gesellschafterin Stiftung Volmarstein setzt gem. § 7
Abs. 1 Gesellschaftsvertrag voraus, dass die Stiftung Volmarstein als
steuerbegünstigt im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung anerkannt ist. Die Evangelische Stiftung Volmarstein fördert mit ihren Einrichtungen
mildtätige, kirchliche und wissenschaftliche Zwecke. Sie ist vom Finanzamt
Witten wegen der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und Zwecke der
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als förderungswürdig anerkannt.
Weiter ist die Übernahme des EvK Lütkendortmund an die gesetzlichen
Regelungen der §§ 107 ff. GO NRW gebunden. Die Betätigung
des EvK Lütgendortmund fällt unter den Ausschlusskatalog des § 107 Abs. 2 Nr.
3 Spiegelstrich 3, GO NRW, wonach Einrichtungen des Gesundheitswesens
(Krankenhäuser) als nichtwirtschaftlich gelten. Die Voraussetzungen des § 108
GO NRW, die die nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in einer
Rechtsform des privaten Rechts regeln, gelten unverändert.
Inhaltlich wird weiter auf die beigefügte,
detaillierte Analyse der Option zur Übernahme der Dortmunder Krankenhäuser der
Evangelischen Stiftung Volmarstein durch die Klinikum Westfalen GmbH
verwiesen.
Anlagen:
Analyse der Option zur Übernahme der Dortmunder Krankenhäuser der
Evangelischen Stiftung Volmarstein