hier: Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Mehrausgabe im Produkt 54.01.01
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – wird für die Maßnahme Nr. 256 „Germaniastraße“ im Haushaltsjahr 2014 ein Betrag in Höhe von 1.050.000 € überplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Rahmen der Mittelanmeldung für den Haushalt 2014 war bei der Baumaßnahme die Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Jahren 2014 und 2015 entsprechend einer kalkulierten Bauzeit von 21 Monaten berücksichtigt.
Die beauftragte Firma hat einen aktualisierten Bauzeitenplan vorgelegt, wonach die Bauarbeiten im Wesentlichen bereits im Jahr 2014 abgeschlossen werden sollen. Daraus resultiert, dass die Kassenwirksamkeit der Ausgaben neu zu kalkulieren war. Mit Datum vom 20.08.2014 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro eine an den Bauzeitenplan und aktuellen Baufortschritt angepasste Kalkulation in Bezug auf die Kassenwirksamkeit der Ausgaben vorgelegt. Demnach ist davon auszugehen, dass für 2014 eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 1.050.000 € durch den geänderten Bauzeitenplan erforderlich ist.
Die überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 1.050.000 € wird durch einen vorgezogenen Mittelabruf beim Fördergeber sowie investive Minderausgaben im Produkt 54.01.01 bei den Maßnahmen Nr. 505 „B233/L663 - LSA“ gedeckt. Entgegen der ursprünglichen Ausgabenplanung werden die Mittel für die Maßnahmen 505 nicht in vollem Umfang in 2014 kassenwirksam.
Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Bauzeit positiv zu bewerten, da damit auch die Dauer der Beeinträchtigungen für die Anwohner und angrenzenden Geschäftsbetriebe minimiert werden kann.