TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Da der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafterversammlung abstimmen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
In seiner Sitzung am 01.07.2014 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Hupe, Hermann
Dreher, Britta
Heidler, Daniel
Müller, Ursula
Middendorf, Susanne
Eisenhardt, Ralf
Neu zusätzlich:
Dirk Ebbinghaus
Lana Schnack
Nicola Zühlke