Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2013
Vorlage
105/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Da der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafterver­sammlung abstimmen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

In seiner Sitzung am 01.07.2014 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Hupe, Hermann

Dreher, Britta

Heidler, Daniel

Müller, Ursula

Middendorf, Susanne

Eisenhardt, Ralf

 

Neu zusätzlich:

Dirk Ebbinghaus

Lana Schnack

Nicola Zühlke