Betreff
Offener Ganztag im Primarbereich
Vorlage
097/2014
Art
Mitteilungsvorlage
  1. Entwicklung:

 

Zum Schuljahresbeginn 2004/2005 wurde das Konzept des offenen Ganztags in Kamen zunächst an den Schulstandorten der Eichendorffschule, Jahnschule, Astrid-Lindgren-Schule, Glückaufschule, Diesterwegschule und Friedrich-Ebert-Schule mit insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt.

 

Mit dem Schuljahr 2006/2007 wurde das Konzept um die Schulstandorte der Südschule und der Käthe-Kollwitz-Schule erweitert.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen der letzten fünf Jahre stellt sich an den einzelnen Schulstandorten wie folgt dar:

 

Tabelle 1

Schulen

Schuljahr

2009/10*

Schuljahr

2010/11 *

Schuljahr

2011/12 *

Schuljahr

2012/13 *

Schuljahr

2013/14 *

Schuljahr 2014/15

Angemeldete

SchülerInnen bis 23.07.14

DIS

(1)   65

(1)   87

(1)   85

(5) 95

(4) 97

92

FES

52

(1)   55

(2)   80

(8) 76

(6) 77

70

GLAS

(1)   34

21

12

(1)   3

-

-

EIS

(1)   45

(2)   59

(1)   46

50

49

51

JAS

(1)   29

(1)   37

50

(1) 65

(5) 69

68

ALS

35

39

(1)   48

(2) 46

(1) 46

52

SÜS

31

30

37

(1) 49

(3) 64

62

Grundschulen

gesamt

( 4) 291

(5) 328

(5) 358

 (18) 384

(19) 402

395

 

 

 

 

 

 

 

KKS (nachrichtlich)

30

31

27

15

11

7   

Jg. 1-6

Gesamt

 

321

 

 

359

 

 

385

399

413

402

 

*

Stand: zur Bezirksregierung gemeldete SchülerInnen am Stichtag nach den Herbstferien.

 

Die Zahlen in ()  = SchülerInnen mit sonderpädagogischer Förderung

 

 

 

Als Träger der offenen Ganztagsschule sind die AWO Bildung u. Lernen in der Diesterwegschule, der KreisSportBund in der Eichendorffschule und die ev. Kirche in den weiteren Grundschulen tätig.

Aufgrund des besonderen Förderbedarfs hat an der Käthe-Kollwitz-Schule der Förderverein Jugend die Trägerschaft übernommen.

 

 

 

  1. Regelungen:

 

Die Einzelheiten der Betreuungsformen wurden durch RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 in einem Grundlagenerlass (BASS 12-63 Nr. 2) sowie in dem Zuwendungserlass (BASS 11-02 Nr. 19) festgelegt.

-BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften)-

 

Auszugsweise werden folgende Regelungen genannt:

 

Zitat aus BASS 12-63 Nr. 2:

1.4  „Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten.

 

Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen.“

 

5.2  „Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.“

 

6.7  „Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für einen regelmäßigen und fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den außerunterrichtlichen Angeboten.“

 

7.1  „Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen.“

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Kosten zur Durchführung des Angebots werden durch Elternbeiträge, Landesmittel und durch Eigenanteil des Schulträgers gedeckt.

 

Zitat aus BASS 12-63 Nr. 2:

8.2  „In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, vorgesehen werden.“

 

Die Einzelheiten dazu werden durch Satzung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.12) geregelt.

 

Die Fördersätze des Landes wurden in der 2. Schuljahreshälfte des Schuljahres 2010/11 abgepasst und betragen zurzeit:

 

Je  SchülerIn ohne sonderpädagogischem Förderbedarf                     935,00 €

Je  SchülerIn mit sonderpädagogischem Förderbedarf                     1.890,00 €

 

Zitat aus BASS 11-02 Nr. 19

5.5  „Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 Euro pro SchülerIn. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden.“

 

Mindestens zu leistender Eigenanteil des Schulträgers                       410,00 €

 

Darstellung der Finanzierung am Beispiel der Schuljahre 2012/13 und 2013/14 und einschließlich der Kosten für die Förderschule:

 

 

Schuljahr 2012/13 (399 SchülerInnen):

 

Zahlung an die Träger             658.912,71 €

./. Landesmittel                                   404.580,00 €

 

= (637,43 € / SchülerIn)                      254.332,71 €

 

Vom Land vorausgesetzter

Eigenanteil bei 399 SchülerInnen                                                  163.590,00 €

Auf den Eigenanteil können

Elternbeiträge angerechnet werden.

 

./. Erträge Elternbeiträge                     100.485,15 €

Kosten, die nicht durch den

Elternbeitrag gedeckt sind

Städt. Haushalt                                   153.847,56 €

(385,58 € / SchülerIn)

 

 

 

Schuljahr 2013/14 (413 SchülerInnen):

 

Zahlung an die Träger             760.832,50 €

./. Landesmittel                                   414.805,00 €

 

= (837,84 € / SchülerIn)                      346.027,50 €

 

Vom Land vorausgesetzter

Eigenanteil bei 413 SchülerInnen                                                  169.330,00 €

Auf den Eigenanteil können

Elternbeiträge angerechnet werden.

 

./. Erträge Elternbeiträge                     138.470,38 €

Kosten, die nicht durch den

Elternbeitrag gedeckt sind

Städt. Haushalt                                   207.557,12 €

(502,55 € / SchülerIn)

 

(das Ergebnis pro SchülerIn des Schuljahres 2013/14 kann sich nach Abrechnung des Schuljahres mit dem Verwendungsnachweis der Träger noch verändern)

 

 

Darstellung der Finanzierung

Schuljahr  2004/05 (172 SchülerInnen):

 

Zahlung an die Träger                 250.075,09 €

./. Landesmittel                          141.040,00 €

(633,92 € / SchülerIn)                 109.035,09 €

 

./. Elternbeiträge                        51.803,50 €

 

Städt. Haushalt                         57.231,59 €

(332,74 € / SchülerIn)

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 


  1. Entwicklung:

 

Tabelle 2

Schuljahr

Schüler

Grundschulen

gesamt:

(amtl. Statistik)

 

 

Anstieg/

Verlust

 

 

Diff.

Schüler

%

OGS-Teilnehmer

ohne

Förderschule

OGS-Teil-

nehmer /

Schüler

Gesamt

%

 

 

 

Anstieg

%

2004 / 05

1.899

 

 

172

  9,06 %

 

2005 / 06

1.910

+ 11

+0,58

185

  9,69 %

+0,63

 

 

 

 

 

 

 

2006 / 07

1.821

-  89

- 4,66

208

11,42 %

+1,73

2007 / 08 *

1.774

-  47

- 2,58

243

13,70 %

+2,28

2008 / 09

1.675

-  99

- 5,58

263

15,70 %

+2,00

2009 / 10 *

1.622

-  53

- 3,16

291

17,94 %

+2,24

2010 / 11

1.571

-  51

- 3,14

328

20,88 %

+2,94

2011 / 12 *

1.511

-  60

- 3,82

358

23,69 %

+2,81

2012 / 13

1.486

-  25

- 1,65

384

25,84 %

+2,15

2013 / 14

1.445

-  41

- 2,76

402

27,82 %

+1,98

*Der Ein-schulung

2007/08

2009/10

2011/12 lagen

13 Monate

zugrunde

 

 

Durchschn. Schülerverlust

der letzten

 

5 Jahre:

2,90 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschn.

Anstieg der letzten

 

5 Jahre:

2,42 %

 

  1. Prognose:

 

Tabelle 3

Schuljahr

 

(Schulan-

fänger)

Schülerzahl

Grundschulen

gesamt:

 

 

Anstieg/

Verlust

 

Diff.

Schüler

%

OGS-

Teilnehmer

ohne

Förderschule

 

 

 

 

 

 

 

Voraus-

sichtlich:

 

 

Bei einem angenommenen Anstieg von

2,5 %

 

Voraus-

sichtlich

 

2014/15

(384)

1.479

 

+ 34

+ 2,35

412

(395

angemeldet    bis 23.07.14)

2015/16

(327)

1.438

-  41

-  2,77

422

2016/17

(309)

1.365

-  73

-  5,08

432

2017/18

(319)

1.339

-  26

-  1,90

442

2018/19

(280)

1.235

-  104

-  7,77

453

 

 

 

 

Durchschn.

Schülerverlust:

3,03%

 

 

Bis zum Schuljahr 2010/11 ist jährlich eine Zunahme in der OGS-Teilnahme  zu erkennen. In den drei folgenden Jahren verringert sich die Zunahme geringfügig.

Es ist zu erwarten, dass es weitere demographische Verluste nicht geben wird. Die angenommene Jahresgeburtenrate von 300 wird sich nach aktuellem Stand vom 30.06.14   (170 Geburten) voraussichtlich erhöhen.

Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass künftig mit einer durchschnittlichen Geburtenrate von 300 – 320 Geburten zu rechnen ist.

 

Ohne die Betrachtung der Förderschule wurden im Schuljahr 2013/14 - 27,82 Prozent der Grundschüler im offenen Ganztag betreut.

 

Das Schuljahr 2014/15 bildet eine Ausnahme im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulen. Die Zahl der Schulanfänger fällt mit 384 höher aus und unterbricht damit den Schülerverlust der Vorjahre. Die Zahl der bis Ende Juli angemeldeten SchülerInnen für die Ganztagsbetreuung liegt noch unter der endgültigen Teilnehmerzahl des Vorjahres.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass mit Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien SchülerInnen für den offenen Ganztag nachgemeldet werden.

 

Bei der Prognose der Teilnehmerzahlen wurde ein prozentualer Zuwachs von 2,5 % angenommen. Da die Teilnehmerzahl überwiegend von den individuellen Betreuungs-bedarfen der Familien abhängig ist, ist eine prozentuale Prognose schwierig. Es handelt sich damit um einen theoretischen Wert. Schulstandortscharfe Entwicklungen lassen sich daraus nicht abbilden.

 

An der Astrid-Lindgren-Schule sind die Schülerzahlen in den letzten fünf Jahren relativ konstant geblieben (siehe Tabelle 1).  Wobei die bis zum 23.07.14 vorliegenden Anmeldungen für das kommende Schuljahr an der Astrid-Lindgren-Schule einen Anstieg vermuten lassen.

Nach aktueller Bewertung lässt sich dieser Zuwachs jedoch nicht aus der Aufnahme der beiden Klassen des Teilstandortes ableiten. Ein konkreter Beleg ist nach den Herbstferien möglich.

 

 

  1. Schulbesuche / Raumbedarfe:

 

In der ersten Jahreshälfte d.J. fanden an allen Grundschulen Schulbesuche statt.

Durch den Anstieg der SchülerInnen in der Ganztagsbetreuung wurde die Raumstruktur besprochen. Je nach individueller Raumnutzung in den Grundschulen werden vorhandene Engpässe unterschiedlich gelöst.

 

Die Einnahme des Mittagessens erfolgt an nahezu allen Schulstandorten in Gruppen zeitversetzt.

 

Die Schulleitung der Diesterwegschule beabsichtigt im  kommenden Schuljahr in einer von drei zu bildenden Eingangsklassen ausschließlich OGS-SchülerInnen zusammenzufassen. Dadurch wird der eigene Klassenraum auch in den Nachmittagsstunden eingebunden.

 

An der Friedrich-Ebert-Schule hat eine Trennwand die Raumnutzung verbessert. Wunsch der Schule ist es, eine Ruheecke unter der Treppe einrichten zu können, was aus Gründen des Brandschutzes nicht zulässig ist. Eine Einbeziehung von Klassenräumen ist bei schlechtem Wetter, wenn das Spielen auf dem Schulhof unmöglich ist, jedoch unvermeidbar.

 

An der Südschule wird zusätzlicher Raum für die Betreuung geschaffen. Von zwei Klassenräumen, die als Schulungsräume (VHS + Stadtverwaltung) genutzt wurden, wird ein Raum zurückgebaut,  der für die Betreuung vorgesehen ist.

An der Astrid-Lindgren-Schule erfolgt aufgrund der Rücknahme des Teilstandortes eine Umorganisation der Raumnutzung zur Unterbringung der zwei noch verbleibenden Klassen. Die räumliche Unterbringung der Eingangsklassen und die der Betreuung ist damit mindestens für das Schuljahr 2014/15 gesichert.

In einem weiteren mit Schulleitung, Servicebetriebe und Schulverwaltung durchgeführten Schulbesuch während der Sommerferien wurden die Räumlichkeiten des Anbaus/Wohnhaus besichtigt, um die Möglichkeit einer teilweisen Nutzung für die Ganztagsbetreuung zu prüfen soweit es bautechnisch und wirtschaftlich vertretbar ist.

 

Im Ortsteil Kamen-Methler sind die Betreuungszahlen am Standort der Jahnschule immens angestiegen. Die Raumnot für die Nachmittagsbetreuung ist hier gravierend.

Hausaufgaben werden im Klassenraum erledigt. Aufgrund der Anordnung der Räume und der Nähe zur Betreuung ist es sinnvoll, den Schulmusikraum für die OGS-Nutzung zur Verfügung zu stellen. In enger Absprache und nach Mitwirkung mit Schule wird vorübergehend der Schulraum der Jahnschule mit einem Container erweitert. Musik wird im Container unterrichtet.

 

An der Eichendorffschule nutzen beide Betreuungsformen (OGS und Acht bis eins) die Räumlichkeiten im Südgebäude gemeinschaftlich. Ausgenommen ist der Musikraum, in dem der schulische Musikunterricht erteilt wird und die Musikschule mit „Erlebnis Musik“ untergebracht ist. Die Hausaufgabengruppen weichen in Klassenräume des Hauptgebäudes aus. Da sich die beengte Raumsituation nach der 6. Schulstunde entspannt, wird zunächst von Maßnahmen abgesehen.

 

 

  1. Pädagogische Arbeit:

 

Zitat aus BASS 12-63 Nr. 2:

6.5  „Jede Ganztagsschule entwickelt,  auch unter Beteiligung der außerschulischen Kooperationspartner, ein Ganztagskonzept, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Es ist Teil des Schulprogramms.“

7.5  „Die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal liegen beim jeweiligen Anstellungsträger. Die Beschäftigung von Personal eines außerschulischen Trägers erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.“

Beispiele für außerschulische Angebote der Träger im Schuljahr 2012/13:

 

Friedrich-Ebert-Schule:

Schwimmen, Ballspiele, Basteln, Tanzen, Theater und Trampolin springen

 

Jahnschule:

Snack- AG, PC-AG, Sport-AG, Jungen-AG, Mädchen-AG, Tanz-AG

 

Astrid-Lindgren-Schule:

Sport und Spiel, Bauchtanz, Flötentöne erlernen, schwimmen, Fitness und Bewegungsspiele, Werken, u.a.

 

Südschule:

Natur und Spielen, Sport, Tanzen, Computer, Werken

 

Diesterwegschule:

Kreativ-AG, Textil-AG, Karate-AG, Geschichtenkoffer-AG, Entspannungs-AG, Bewegungsspiele-AG, Respekt-AG u.a., Angebote je nach Jahreszeit.

Im SJ 2013/14 sind im Vormittagsbereich Lernzeiten geplant. Die Hausaufgabenbetreuung kann damit entfallen. Damit besteht die Möglichkeit, mehr Angebote, Projekte u.a. anzubieten.

 

Eichendorffschule:

Basteln je nach Jahreszeit, Plätzchen backen, Mini-Tischtennisturnier, Mädchen- Jungenfußballturnier, Fahrradnachmittag, Gestalten mit Papier,

Schach, Abenteuersport, Kunst

 

 

 

  1. Ferienbetreuung:

 

In Absprache zwischen den Trägern haben die SchülerInnen in der OGS die Möglichkeit, in Kamen an allen Ferientagen betreut zu werden. Im offenen Ganztag ist an unterrichtsfreien Tagen bei Bedarf, sowie in den Herbst-, Winter-, Oster- und Sommerferien die Betreuung der SchülerInnen an mindestens einem Schulstandort gewährleistet.

 

 

  1. Alternative Betreuungsform:

 

Zitat aus BASS 11-02 Nr. 19

5.4.6  „Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 € als Pauschale. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangeboten flexibel verteilen.“

 

An allen Schulstandorten wird parallel zur OGS eine Übermittagbetreuung („Acht bis eins“) angeboten und mit mehr als 300 SchülerInnen je Schuljahr nachgefragt.

Entgegen der Teilnahme in der OGS ist bei dieser Betreuungsform nach dem Runderlass eine regelmäßige und tägliche Teilnahme nicht erforderlich.

 

 

Tabelle 4

Schulen

Schuljahr

2012/13 *

Schuljahr

2013/14 *

Schuljahr 2014/15

Angemeldete

SchülerInnen bis 30.06.14

DIS

50

37

32

FES

23

34

31

GLAS

-

-

-

EIS

54

55

51

JAS

54

58

47

ALS

49

48

67

Teilstandort

16

20

-

SÜS

49

39

44

Teilstandort

51

42

39

gesamt

346

333

311

 

 

 

 

% Anteil

Acht-eins/

Schüler gesamt

23,28 %

23,04 %

 

 

*

Stand: zur Bezirksregierung gemeldete SchülerInnen am Stichtag nach den Herbstferien.

 

 

Zusätzlich zur pauschalen Landesförderung zahlen die Eltern einen Kostenbeitrag in Höhe von 30,00 €/monatlich. Der Beitrag wird für 10 Monate im Schuljahr erhoben.

Die Zahlung der Landesförderung erfolgt nach BASS 11-02 Nr. 19 und beträgt 5.500 € je Schulstandort.

 Im Einvernehmen mit allen Schulleitungen wird eine Frühbetreuung bei Bedarf an allen Schulen ermöglicht.

Die Frühbetreuung ist kostenfrei für SchülerInnen, die an der OGS oder der Übermittagsbetreuung teilnehmen. Eltern, die ausschließlich die Frühbetreuung für ihr Kind wünschen, zahlen 10,00 € monatlich.

 

Bei einer Annahme des prozentualen Anteils der Teilnahme im offenen Ganztag in Höhe von mehr als 30 Prozent und des Gleichbleibens der Nachfrage bei der Betreuung bis nach der 6. Schulstunde, erreichen die Kamener Schulstandorte eine Gesamtbetreuungsrate von zwischen 50 und 60 Prozent.

 

Dieser Berichtsentwurf wurde allen SchulleiterInnen der Grundschulen zum Ende der Sommerferien zur Information und Mitwirkung zugeleitet. Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet.