Betreff
Wahl eines beratendes Mitgliedes gem. § 4 Abs. 3 Buchstabe j der Satzung für das Jugend-
amt
hier: Nachbennung der Diakonie Ruhr-Hellweg
Vorlage
090/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt als beratendes Mitglied gem. § 4 Abs. 3 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt

 

 

Diakonie Ruhr-Hellweg

 

Mitglied                                                            stv. Mitglied

 

Frau Christina Fiegler                                     N.N.

 

in den Jugendhilfeausschuss.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Abs. 3 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt und Ratsbeschluss vom 03.07.2014 gehören dem Jugendhilfeausschuss 3 weitere beratende Mitglieder nach § 5 Abs. 3 AG-KJHG an, die vom Rat nach den Bestimmungen des AG-KJHG und GO NRW gewählt werden.

Die Diakonie Ruhr-Hellweg schlägt Frau Christina Fiegler als beratendes Mitglied vor. Die Stell­vertretung kann zur Zeit leider nicht benannt werden.