Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss wählt zur/zum Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses:
Vorsitzende/r:
stellv. Vorsitzende/r:
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
durchgeführt.
Der/die Vorsitzende
und deren Stellvertretung werden gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 –AG KJHG-,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2012, von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus dem Kreis der Mitglieder, die dem Rat
angehören, gewählt.
Für das
Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeordnung
anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet.
Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere
Wahl statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen
auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Gemäß der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich alle Fraktionen darauf, dass der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der SPD zufallen soll, der stellvertretende Vorsitz der CDU.
Anlagen:
- Vereinbarung der Fraktion vom 16.06.2014