Betreff
Wahl einer/eines Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
089/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt zur/zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses:

 

Vorsitzende/r:

stellv. Vorsitzende/r:


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 die Wahl der Mitglieder des Ju­gendhilfeausschusses durchgeführt.

 

Der/die Vorsitzende und deren Stellvertretung werden gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 –AG KJHG-, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2012, von den stimmberechtigten Mitgliedern des Aus­schusses aus dem Kreis der Mitglieder, die dem Rat angehören, gewählt.

 

Für das Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeinde­ord­nung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen er­reicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich alle Fraktionen darauf, dass der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der SPD zufallen soll, der stellvertretende Vorsitz der CDU.

 


Anlagen:

 

-       Vereinbarung der Fraktion vom 16.06.2014