Betreff
Wahl der Mitglieder des Gleichstellungsbeirates sowie Benennung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
077/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Kamen wählt nachstehende Mitglieder in den Gleichstellungsbeirat:

     ordentliche Mitglieder                          stellvertretende Mitglieder

     a) Ratsmitglieder

     1. Petra Hartig                                     Lana Schnack

     2. Annette Mann                                  Daniel Heidler

     3. Renate Jung                                    Christiane Klanke

     4. Silvester Runde                              Ulrich Marc

     5. Rosemarie Gerdes                         Ralf Langner

     6. Dirk Ebbinghaus                             Ralf Eisenhardt

     7. Bettina Werning                              Carmen Mannel-Maiwald


     b) sachkundige Bürger/innen

     1. Doris Lebek                                     Beate Siebert

     2. Bernhard van Oosten                     Lukas Sklorz

     3. Kornelia Arnold                                Kerstin Weingarten

     4. Los zw. Linke/GAL und FW/FDP

      

 

     c) Vertreterinnen Gruppen und Verbände

                 Deutscher Gewerkschaftsbund
                 Gisela Ratzke                                     N.N.

                 Deutsch-Türkische Begegnungsstätte
                 Sevda Özdemir                                   Nazil Özdemir

                 Evangelische Kirchengemeinde
                 Jutta Karrasch                                    N.N.

                 Kath. Frauengemeinschaft Deutschland
                 Ingrid Bollmann                                   N.N

                 Frauenforum im Kreis Unna e.V.
                 Ingrid Kollmeier                                   Tanja Brückel

                 Frauenplenum Kamen e.V.
                 Margarete Knöpper                             Sabine Feike

                 Stadtseniorenring
                 Brigitte Blecher                                   Erika Theis

                 VHS-Zweckverband Kamen-Bönen
                 Karin Schwerdtfeger                           Annemarie Berg


2.  beratende Mitglieder gem § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW

                 Sabine Maaß                                       Sarah Mallitzky

    



 



3.  Zur Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden werden benannt:

     Vorsitzende:                Hartig, Petra
     stellv. Vorsitzende       Mann, Annette

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 die Bildung und Zusammen­setzung des Gleichstellungsbeirates beschlossen.

 

Danach gehören dem Gleichstellungsbeirat 11 stimmberechtigte Mitglieder, davon höchstens 5 sachkundige Bürgerinnen und Bürger, und bis zu 8 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen und Verbände an.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die bisher im Gleichstellungsbeirat vertretenen Gruppen und Verbände angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten. Die Vorschläge liegen zur Zeit noch nicht vor, werden aber nachgereicht.

 

Für das Wahlverfahren findet § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhält­nis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des Gleichstellungsbeirates ist ein persönliche Stellvertretung zu bestellen.

Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin oder ein sachkundiger Bürger, die oder der dem Rat angehören kann, zu benennen. Der Rat ist gesetzlich verpflichtet, den von einer Fraktion ordnungsgemäß Benannten zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Die Be­stellung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die benannte Person bestellt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Nach Mitteilung der zugriffsberechtigten Fraktionen wurde über die Benennung der Vor­sitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden eine Einigung erzielt. Die SPD-Fraktion benennt als Vorsitzende Frau Petra Hartig, als stellvertretende Vorsitzende Annette Mann.