Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Kamen wählt nachstehende Mitglieder in den Gleichstellungsbeirat:
ordentliche Mitglieder stellvertretende
Mitglieder
a) Ratsmitglieder
1. Petra Hartig Lana
Schnack
2.
Annette Mann Daniel
Heidler
3. Renate
Jung Christiane
Klanke
4. Silvester
Runde Ulrich
Marc
5. Rosemarie
Gerdes Ralf Langner
6. Dirk
Ebbinghaus Ralf Eisenhardt
7.
Bettina Werning Carmen Mannel-Maiwald
b) sachkundige Bürger/innen
1. Doris Lebek Beate Siebert
2. Bernhard
van Oosten Lukas
Sklorz
3.
Kornelia Arnold Kerstin Weingarten
4. Los zw. Linke/GAL und FW/FDP
c)
Vertreterinnen Gruppen und Verbände
Deutscher
Gewerkschaftsbund
Gisela Ratzke N.N.
Deutsch-Türkische
Begegnungsstätte
Sevda Özdemir Nazil Özdemir
Evangelische
Kirchengemeinde
Jutta Karrasch N.N.
Kath.
Frauengemeinschaft Deutschland
Ingrid Bollmann N.N
Frauenforum im Kreis
Unna e.V.
Ingrid Kollmeier Tanja Brückel
Frauenplenum Kamen
e.V.
Margarete Knöpper Sabine
Feike
Stadtseniorenring
Brigitte Blecher Erika Theis
VHS-Zweckverband
Kamen-Bönen
Karin Schwerdtfeger Annemarie Berg
2. beratende Mitglieder gem § 58 Abs.
1 Satz 7 GO NRW
Sabine
Maaß Sarah Mallitzky
3. Zur Vorsitzenden und zum
stellvertretenden Vorsitzenden werden benannt:
Vorsitzende: Hartig, Petra
stellv. Vorsitzende Mann, Annette
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 die Bildung und Zusammensetzung des Gleichstellungsbeirates beschlossen.
Danach gehören dem Gleichstellungsbeirat 11 stimmberechtigte Mitglieder, davon höchstens 5 sachkundige Bürgerinnen und Bürger, und bis zu 8 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen und Verbände an.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die bisher im Gleichstellungsbeirat vertretenen Gruppen und Verbände angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten. Die Vorschläge liegen zur Zeit noch nicht vor, werden aber nachgereicht.
Für das Wahlverfahren findet § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des
Gleichstellungsbeirates ist ein persönliche Stellvertretung zu bestellen.
Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind nach § 58 Abs. 1
Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder eine sachkundige
Bürgerin oder ein sachkundiger Bürger, die oder der dem Rat angehören kann, zu
benennen. Der Rat ist gesetzlich verpflichtet, den von einer Fraktion ordnungsgemäß
Benannten zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Die Bestellung erfolgt
durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die benannte Person
bestellt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Nach Mitteilung der zugriffsberechtigten Fraktionen wurde über die Benennung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden eine Einigung erzielt. Die SPD-Fraktion benennt als Vorsitzende Frau Petra Hartig, als stellvertretende Vorsitzende Annette Mann.