Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen bestellt gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW folgende beratende Mitglieder
Wahlprüfungsausschuss:
Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied:
Heike Schaumann Helmut Stalz
Rechnungsprüfungsausschuss:
Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied:
Gunther Heuchel Klaus Dieter Grosch
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied, der dem Rat angehören kann, zu benennen.
Das benannte Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.
Bei den Gremien Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss haben die Fraktionen die LINKE und die FW/FDP die Loschance auf eine ordentliche Mitgliedschaft nach der Verhältnisrechnung nach Hare-Niemeyer. Diejenige Fraktion, die nicht über das Los ein Mitglied in den Ausschuss entsenden kann, ist berechtigt, ein beratendes Mitglied zu stellen.
Da es sich bei beiden Gremien um Pflichtausschüsse nach § 59 GO NRW bzw. § 40 KWahlG i.V.m. § 66 KWahlO handelt, dürfen nur Ratsmitglieder vorgeschlagen werden.
Entsprechende Namensvorschläge liegen der Verwaltung vor.
Der Rat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.