Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse:
- Haupt-
und Finanzausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Familien-,
Sozial- und Generationenausschuss
- Kulturausschuss
- Partnerschaftsausschuss
- Planungs-
und Straßenverkehrsausschuss
- Schul-
und Sportausschuss
- Umwelt-
und Klimaausschuss
- Wirtschaftsausschuss
2. Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung
werden den Ausschüssen folgende Aufgaben
übertragen:
- dem
Planungs- und Straßenverkehrsausschuss die sich aus dem Denkmalschutz
ergebenden
Aufgaben einschließlich der Entscheidung über und die Berufung von
Beauftragten
für die Denkmalpflege gemäß §
24 Denkmalschutzgesetz,
- dem
Wirtschaftsausschuss die Verfügung über Gemeindevermögen und die
Veräußerung und Belastung von
Grundstücken einschließlich der Bestellung von
Erbbaurechten ab 100.000,00
Euro,
- dem
Betriebsausschuss die in der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung
beschriebenen Aufgaben.
- dem
Umwelt- und Klimaausschuss die Beratung von Klima- und ökologisch
relevanten Themen von
stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutzkonzept,
Luftreinhalteplan,
Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer Frei- und
Grünflächen einschließlich der
Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichsflächen-
management, Baumschutzsatzung,
Beteiligung bei Bodenschutz- und
Altlastenbelangen.
3. Der Rat bildet einen Ältestenrat
gem. § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung für die
Stadt Kamen.
4. Der Rat bildet folgende Beiräte:
- Behindertenbeirat
- Gleichstellungsbeirat
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 57 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Kamen beschließt der Rat, welche Ausschüsse neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.
Der Rat ist zur Bildung folgender Ausschüsse bzw. Gremien verpflichtet:
- Haupt-
und Finanzausschuss gem. § 57 Abs. 2 GO NRW
- Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 57
GO NRW
- Wahlprüfungsausschuss gem. § 40
Kommunalwahlgesetz und
§ 66 Kommunalwahlordnung
- Jugendhilfeausschuss gem. § 71 KJHG
- Betriebsausschuss gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EigenbetriebsVO NRW
- Integrationsrat gem. § 27 GO NRW i.V.m. § 7 der Hauptsatzung