Betreff
Bildung und Bezeichnung von Gremien
Vorlage
062/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse:

       -    Haupt- und Finanzausschuss
       -    Wahlprüfungsausschuss
       -    Rechnungsprüfungsausschuss
       -    Betriebsausschuss
       -    Jugendhilfeausschuss
       -    Familien-, Sozial- und Generationenausschuss
       -    Kulturausschuss
       -    Partnerschaftsausschuss
       -    Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
       -    Schul- und Sportausschuss
       -    Umwelt- und Klimaausschuss
       -    Wirtschaftsausschuss

2.    Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung werden den Ausschüssen folgende Aufgaben
       übertragen:

       -    dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss die sich aus dem Denkmalschutz
            ergebenden Aufgaben einschließlich der Entscheidung über und die Berufung von
            Beauftragten
            für die Denkmalpflege gemäß § 24 Denkmalschutzgesetz, 
       -    dem Wirtschaftsausschuss die Verfügung über Gemeindevermögen und die
            Veräußerung und Belastung von Grundstücken einschließlich der Bestellung von
            Erbbaurechten ab 100.000,00 Euro,
       -    dem Betriebsausschuss die in der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung
            beschriebenen Aufgaben.
       -    dem Umwelt- und Klimaausschuss die Beratung von Klima- und ökologisch
            relevanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutz­konzept,
            Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer Frei- und
            Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichsflächen-
            management, Baumschutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz-  und Altlasten­belangen.

 


3.    Der Rat bildet einen Ältestenrat gem. § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung für die
       Stadt Kamen.

 

 

4.    Der Rat bildet folgende Beiräte:

       -    Behindertenbeirat
       -    Gleichstellungsbeirat

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 57 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Kamen beschließt der Rat, welche Ausschüsse neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.

 

Der Rat ist zur Bildung folgender Ausschüsse  bzw. Gremien verpflichtet:

 

-    Haupt- und Finanzausschuss gem. § 57 Abs. 2 GO NRW
-    Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 57 GO NRW
-    Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz und
     § 66 Kommunalwahlordnung
-    Jugendhilfeausschuss gem. § 71 KJHG

-    Betriebsausschuss gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EigenbetriebsVO NRW

-    Integrationsrat gem. § 27 GO NRW i.V.m. § 7 der Hauptsatzung