Betreff
Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher
Vorlage
054/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher für die Ortschaften:

 

1. Kamen-Mitte                                    Frau/Herrn

2. Kamen-Methler                               Frau/Herrn

3. Kamen-Heeren-Werve                   Frau/Herrn

4. Kamen-Südkamen                          Frau/Herrn

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist das Stadtgebiet in folgende Ortschaften eingeteilt:

            1.  Kamen-Mitte (bestehend aus den Stadtteilen Kamen-Mitte, Derne und Rottum)
            2.  Kamen-Methler (einschl. Wasserkurl und Westick)
            3.  Kamen-Heeren-Werve
            4.  Kamen-Südkamen (einschl. Kamen-Süd)

 

Gemäß § 39 GO NRW und § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung hat der Rat für jede Ortschaft einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der /Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin muss in der Ortschaft, für die er/sie bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis ist zu berücksichtigen. Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 GO NRW.