Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Vorlage
052/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer der Wahlzeit des Rates zur/zum

 

1. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeister                          Frau/Herrn

 

2. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeister                          Frau/Herrn

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamt­liche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Rats­sitzungen und bei der Repräsentation vertreten. In § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kamen i.d.F. der Be­kanntmachung vom 31.03.2014 wurde festgelegt, dass zwei Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen sind.

 

Der Bürgermeister leitet die Sitzung bei der Wahl seiner Stellvertreter. Nach den Grundsät­zen der Verhältniswahl wird in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 GO NRW). Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Vorschläge entfallenden Stimmen­zahlen durch eins, zwei, drei usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchst­zahl entfällt und zweiter Stell­vertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genomme­ner Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahl­vorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürger­meister zu ziehende Los. Erst mit der Annahme der Wahl durch die Kandidaten ist die Wahl vollzogen.