Betreff
Unmittelbare Beteiligung der Trianel GmbH an dem Verein
„Zukunft ERDGAS e.V.“
Hier:
Ausräumung des Gremienvorbehaltes seitens der GSW Gemeinschaftsstadt-werke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen als Gesellschafter der Trianel GmbH
Vorlage
041/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 18.03.2014 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversamm­lung der Trianel GmbH, mit erklärtem Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW – an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013 mitzuwirken, wird zugestimmt:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013:

 

„Die Gesellschafterversammlung stimmt der unmittelbaren Beteiligung der Trianel GmbH an   dem eingetragenen Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ als Mitglied zu.

 

Die Gesellschafterversammlung erteilt die Zustimmung zur Beantragung der Mitgliedschaft und/oder zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der vorste­henden Mitgliedschaft in dem Verein „Zukunft  ERDGAS e.V.“ erforderlich sind oder werden.

 

Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum     31. Mai 2014 ausgeräumt werden.“

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,83 % beteiligt. Die Trianel GmbH beabsichtigt sich unmittel­bar an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ zu beteiligen. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ beteiligt. 

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 18.03.2014 wird die Ausräumung des Gremienvorbehaltes beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Auf­sichtsrat verwiesen.

(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafter­kommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Be­schlussfassung gegeben.

 

Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.

 


Anlagen:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage Aufsichtsrat der Trianel GmbH

Satzung Verein Zukunft ERDGAS e.V.