„Zukunft ERDGAS e.V.“
Hier:
Ausräumung des Gremienvorbehaltes seitens der GSW Gemeinschaftsstadt-werke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen als Gesellschafter der Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 18.03.2014 an
und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW
beschließen:
Der Entscheidung
der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Trianel GmbH, mit erklärtem Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der
GSW – an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013 mitzuwirken, wird
zugestimmt:
Auszug aus der
Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013:
„Die Gesellschafterversammlung stimmt der unmittelbaren
Beteiligung der Trianel GmbH an dem
eingetragenen Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ als Mitglied zu.
Die Gesellschafterversammlung erteilt die Zustimmung zur
Beantragung der Mitgliedschaft und/oder zum Abschluss und/oder Eintritt in
sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der vorstehenden Mitgliedschaft in dem Verein
„Zukunft ERDGAS e.V.“ erforderlich sind
oder werden.
Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu
diesem Beschluss müssen bis zum 31.
Mai 2014 ausgeräumt werden.“
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen
(GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,83 % beteiligt. Die Trianel GmbH
beabsichtigt sich unmittelbar an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ zu
beteiligen. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an
dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ beteiligt.
In
der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 18.03.2014 wird die Ausräumung des
Gremienvorbehaltes beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates
der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung
ausgesprochen.
Zur
Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen.
(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)
Wie
mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung
gegeben.
Sollte
eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem
Rat entsprechend berichtet.
Anlagen:
Auszug aus der Beschlussvorlage Aufsichtsrat der Trianel GmbH
Satzung Verein Zukunft ERDGAS e.V.