hier: Beschluss des "Handlungskonzept Wohnen Kamen"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Regelungen des Baugesetzbuchs als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die demografischen und sozialen Veränderungsprozesse beeinflussen die kommunalen Wohnungsmärkte. Der gesellschaftliche Wandel wird auch in Zukunft die Wohnungsnachfrage diktieren. Deshalb hat der FB 60.2 in Zusammenarbeit mit FB 30.3 (Wohnstelle und Unterstützungsleistungen) eine Wohnungsmarktanalyse und –prognose für das gesamte Stadtgebiet erstellen lassen, um den zukünftigen Anforderungen des Wohnungsmarktes mit effizienten Handlungsstrategien begegnen zu können. Beauftragt wurde das Büro SSR Schulten, Stadt- und Raumentwicklung.
Für die Maßnahme wurden Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2010 mit einem Gesamtvolumen von 60.000 € (städt. Eigenanteil 18.000 €) beantragt. Die Mittel wurden entsprechend haushaltstechnisch erfasst. Mit Zuwendungsbescheid Nr.: 02/006/10 vom 04.10.2010 wurde die Förderung der Maßnahme bewilligt.
Der Planungsprozess und die Erarbeitung des Konzeptes wurden aktiv durch den Planungs- und Umweltausschuss und die Verwaltung begleitet. In diesem Zusammenhang gab es seitens des ausführenden Büros mehrere Erörterungs- und Vorstellungstermine im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen.
Mit Schreiben vom 25.11.2013 legt die SPD Fraktion zum „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ einen Antrag vor. Die Verwaltung folgt diesem Antrag inhaltlich. Aus formalen Gründen ist der Antrag um den Satz „Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.“ zu ergänzen. Das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ soll zukünftig als Grundlage der weiteren städtebaulichen Planung in Kamen dienen und bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB berücksichtigt werden.
Die mit dem v. g. Antrag formulierten Anregungen und Positionen zu Innenentwicklung, Wohnumfeldverbesserung, Öffentlichkeitsarbeit/Kampagnen wird die Verwaltung im Rahmen weiterer Arbeitsabläufe jeweils prüfen und soweit möglich berücksichtigen.
Das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ steht über das Ratsinformationssystem der Stadt Kamen zur Verfügung.