Betreff
Handlungskonzept Wohnen Kamen
hier: Beschluss des "Handlungskonzept Wohnen Kamen"
Vorlage
038/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Rege­lungen des Baugesetzbuchs als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die demografischen und sozialen Veränderungsprozesse beeinflussen die kommunalen Woh­nungsmärkte. Der gesellschaftliche Wandel wird auch in Zukunft die Wohnungsnach­frage diktie­ren. Deshalb hat der FB 60.2 in Zusammenarbeit mit FB 30.3 (Wohnstelle und Unterstützungs­leistungen) eine Wohnungsmarktanalyse und –prognose für das gesamte Stadt­gebiet erstellen lassen, um den zukünftigen Anforderungen des Wohnungsmarktes mit effizien­ten Handlungs­strategien begegnen zu können. Beauftragt wurde das Büro SSR Schulten, Stadt- und Raum­entwicklung.

 

 

Für die Maßnahme wurden Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2010 mit einem Ge­samtvolumen von 60.000 € (städt. Eigenanteil 18.000 €) beantragt. Die Mittel wurden ent­spre­chend haushaltstechnisch erfasst. Mit Zuwendungsbescheid Nr.: 02/006/10 vom 04.10.2010 wurde die Förderung der Maßnahme bewilligt.

 

Der Planungsprozess und die Erarbeitung des Konzeptes wurden aktiv durch den Planungs- und Umweltausschuss und die Verwaltung begleitet. In diesem Zusammenhang gab es sei­tens des ausführenden Büros mehrere Erörterungs- und Vorstellungstermine im Planungs- und Um­weltausschuss der Stadt Kamen.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2013 legt die SPD Fraktion zum „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ einen Antrag vor. Die Verwaltung folgt diesem Antrag inhaltlich. Aus formalen Gründen ist der Antrag um den Satz „Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu be­rücksichtigen ist, beschlossen.“ zu ergänzen. Das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ soll zu­künftig als Grundlage der weiteren städtebaulichen Planung in Kamen dienen und bei der Auf­stellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB berücksichtigt werden.

 

Die mit dem v. g. Antrag formulierten Anregungen und Positionen zu Innenentwicklung, Wohnumfeldverbesserung, Öffentlichkeitsarbeit/Kampagnen wird die Verwaltung im Rahmen weiterer Arbeitsabläufe jeweils prüfen und soweit möglich berücksichtigen.

 

Das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ steht über das Ratsinformationssystem der Stadt Kamen zur Verfügung.