Betreff
Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kinder-tageseinrichtung “Henri-David-Straße“ in Kamen-Mitte
Vorlage
035/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kinder­tageseinrichtung „Henri-David-Straße“ in Kamen-Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt den Vertrag auszuhandeln.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.09.2013 berichtete die Verwaltung umfassend über den aktuellen Sachstand und die weitere Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Anhand der Ausführungen wurde deutlich, dass es aufgrund verschiedener Faktoren (u.a. we­gen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder seit dem 01.08.2013 und der wachsenden Nachfrage durch die Eltern) notwendig ist, noch einige u3-Be­treuungsplätze im Kamener Stadtgebiet auszubauen.

 

Im Sozialraum Kamen-Mitte ist der Ausbau der u3-Plätze am Standort Henri-David-Straße auf­grund der stadtweiten Bedarfs- und Versorgungslage notwendig.

 

Die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe ist für den Träger mit Mehrkosten verbunden. Der 12%ige Trägeranteil beträgt rd. 17.500 €. Gemäß dem bestehenden Vertrag über frei­willige Leistungen übernimmt die Stadt Kamen 3%, so dass von der Kirchengemeinde ein 9%iger Ei­genanteil in Höhe von rd. 13.000 € aufzubringen wäre.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2013 teilte die Ev. Kirchengemeinde mit, dass sie beabsichtige eine vierte Gruppe in der Kindertageseinrichtung „Henri-David-Str.“ zu errichten. Neben den Zu­schüssen aus dem Ausbauprogramm von Bund und Land von 180.000,00 € bringt die Kir­chen­gemeinde einen Eigenteil an den bezuschussungsfähigen Kosten von 20.000,00 € so­wie laut Planung einen weiteren Eigenanteil von ca. 131.000,00 € (Differenz Zu­schusssumme und Bau­kosten) auf. Die Finanzierung dieser einmaligen Investitionskosten bringe die Ev. Kir­chenge­meinde nach eigenen Angaben nur unter großen Anstrengungen durch Spendenaufrufe, Kirch­geldaktionen etc. auf. Der laufende Trägeranteil für den Betrieb der vierten Gruppe wäre aller­dings durch die Kirchengemeinde nicht aufzubringen. Die Prognose bei den Kirchensteuern sei an­hand der mittelfristigen Finanzplanung der Landes­kirche und des Kirchenkreises als rückläu­fig anzusehen. 

 

Die Ev. Kirchengemeinde bat daher darum, dass die Stadt Kamen den Trägeranteil für die zu­sätzliche Gruppe in voller Höhe übernimmt.

 

Aufgrund der Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sowie die steigende Nachfrage an u3-Plätzen, wird die Errichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung „Henri-David-Str.“  für erforderlich angesehen. Die Verwaltung schlägt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von rd. 13.000 € jährlich vor.

 

 

Es ist allerdings vertraglich sicherzustellen, dass die Stadt Kamen im Rahmen einer Revisions­klausel das Kirchensteueraufkommen mit der Kirche abgleicht. Bei deutlicher Steigerung des Kirchensteueraufkommens (10%) sind die Ver­träge neu zu verhandeln. Das ist jährlich zu bele­gen, insofern ist die Laufzeit zunächst auf ein Jahr zu begrenzen, mit der Option einer kinder­gartenjährlichen Laufzeitverlängerung nach erfolgter gemeinsamer Bewertung.