Beschlussvorschlag:
Die Übernahme des
Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung
„Henri-David-Straße“ in
Kamen-Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt den Vertrag
auszuhandeln.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der Jugendhilfeausschusssitzung
am 05.09.2013 berichtete die Verwaltung umfassend über den aktuellen Sachstand
und die weitere Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Anhand der
Ausführungen wurde deutlich, dass es aufgrund verschiedener Faktoren (u.a. wegen
des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder seit
dem 01.08.2013 und der wachsenden Nachfrage durch die Eltern) notwendig ist,
noch einige u3-Betreuungsplätze im Kamener Stadtgebiet auszubauen.
Im Sozialraum Kamen-Mitte ist der Ausbau der u3-Plätze am Standort
Henri-David-Straße aufgrund der stadtweiten Bedarfs- und Versorgungslage
notwendig.
Die Schaffung einer
zusätzlichen Gruppe ist für den Träger mit Mehrkosten verbunden. Der 12%ige
Trägeranteil beträgt rd. 17.500 €. Gemäß dem bestehenden Vertrag über freiwillige
Leistungen übernimmt die Stadt Kamen 3%, so dass von der Kirchengemeinde ein 9%iger
Eigenanteil in Höhe von rd. 13.000 € aufzubringen wäre.
Mit Schreiben vom
11.11.2013 teilte die Ev. Kirchengemeinde mit, dass sie beabsichtige eine
vierte Gruppe in der Kindertageseinrichtung „Henri-David-Str.“ zu errichten.
Neben den Zuschüssen aus dem Ausbauprogramm von Bund und Land von 180.000,00 €
bringt die Kirchengemeinde einen Eigenteil an den bezuschussungsfähigen
Kosten von 20.000,00 € sowie laut Planung einen weiteren Eigenanteil von ca.
131.000,00 € (Differenz Zuschusssumme und Baukosten) auf. Die Finanzierung
dieser einmaligen Investitionskosten bringe die Ev. Kirchengemeinde nach
eigenen Angaben nur unter großen Anstrengungen durch Spendenaufrufe, Kirchgeldaktionen
etc. auf. Der laufende Trägeranteil für den Betrieb der vierten Gruppe wäre
allerdings durch die Kirchengemeinde nicht aufzubringen. Die Prognose bei den
Kirchensteuern sei anhand der mittelfristigen Finanzplanung der Landeskirche
und des Kirchenkreises als rückläufig anzusehen.
Die Ev. Kirchengemeinde
bat daher darum, dass die Stadt Kamen den Trägeranteil für die zusätzliche Gruppe
in voller Höhe übernimmt.
Aufgrund der
Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren
sowie die steigende Nachfrage an u3-Plätzen, wird die Errichtung einer zusätzlichen
Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung „Henri-David-Str.“ für erforderlich angesehen. Die Verwaltung
schlägt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von rd. 13.000 € jährlich vor.
Es ist allerdings
vertraglich sicherzustellen, dass die Stadt Kamen im Rahmen einer Revisionsklausel
das Kirchensteueraufkommen mit der Kirche abgleicht. Bei deutlicher Steigerung
des Kirchensteueraufkommens (10%) sind die Verträge neu zu verhandeln. Das ist
jährlich zu belegen, insofern ist die Laufzeit zunächst auf ein Jahr zu
begrenzen, mit der Option einer kindergartenjährlichen Laufzeitverlängerung nach
erfolgter gemeinsamer Bewertung.