Betreff
12. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
032/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2013 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtli­chen Vorschriften“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 27 Gemeinde­ordnung NRW geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Re­gelungen in der Hauptsatzung.

 

 

 

Artikel 1

 

Aufgrund der Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW ist der Verweis in § 7 Abs. 1 Satz 1 entsprechend zu ändern (§ 27 Abs. 2 Satz 4 GO NRW).

 

 

 

 

Artikel 2

 

Die Änderungen der Regelungen im § 27 Abs. 2, Satz 4 Gemeindeordnung NRW bedingen die An­passung des § 7 der Hauptsatzung.

 

Im § 7 Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 ersetzt durch § 7 Absatz 3, Satz 2-4 „Für die

Wahlvorschläge nach Listen und Einzelbewerber können Stellvertreter benannt werden. Bei

Listenwahlvorschlägen bestimmt sich die Reihenfolge der Stellvertretung in entsprechender

Anwendung des § 45 Abs. 1 KWahlG, so dass an die Stelle des verhinderten gewählten

Bewerbers der für ihn auf der Liste aufgestellte Ersatzbewerber tritt. Falls ein solcher nicht

benannt ist bzw. dieser auch verhindert ist, folgt der Listennächste. In Wahlvorschlägen von

Einzelbewerbern kann ein Stellvertreter benannt werden, welcher den Bewerber im Falle seiner

Wahl vertreten und im Falle seines Ausscheidens ersetzen kann.“

 


Anlage:

 

12. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kamen