Beschlussvorschlag:
Die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2013 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 27 Gemeindeordnung NRW geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Regelungen in der Hauptsatzung.
Artikel 1
Aufgrund der Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW ist der Verweis in § 7 Abs. 1 Satz 1 entsprechend zu ändern (§ 27 Abs. 2 Satz 4 GO NRW).
Artikel 2
Die Änderungen der Regelungen im § 27 Abs. 2, Satz 4 Gemeindeordnung NRW bedingen die Anpassung des § 7 der Hauptsatzung.
Im § 7 Absatz 3 werden
die Sätze 2 und 3 ersetzt durch § 7 Absatz 3, Satz 2-4 „Für die
Wahlvorschläge nach Listen und Einzelbewerber können Stellvertreter
benannt werden. Bei
Listenwahlvorschlägen bestimmt sich die
Reihenfolge der Stellvertretung in entsprechender
Anwendung des § 45 Abs. 1 KWahlG, so dass an
die Stelle des verhinderten gewählten
Bewerbers der für ihn auf der Liste
aufgestellte Ersatzbewerber tritt. Falls ein solcher nicht
benannt ist bzw. dieser auch verhindert ist, folgt
der Listennächste. In Wahlvorschlägen von
Einzelbewerbern kann ein Stellvertreter
benannt werden, welcher den Bewerber im Falle seiner
Wahl vertreten und im Falle seines
Ausscheidens ersetzen kann.“
Anlage:
12. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kamen