Betreff
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder
Vorlage
031/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Satzung:

 

Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen
zu wählenden Mitglieder

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2013 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtli­chen Vorschriften“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 27 Gemeinde­ordnung NRW geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Re­gelungen in der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder.

Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die notwendigen Meldefristen, Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten, Wahlrechtsausschluss, Stellvertreterregelung und zentrale Stimmzählung.

 

Es wird vorgeschlagen, die vorgelegte Wahlordnung als Satzung zu beschließen.

 

Gem. § 27 GO NRW findet die Wahl zum Integrationsrat am Tag der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 statt.

 

Das entspricht dem Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA), die zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Innenminister NRW, wie schon 2004 und 2010, einen für Nordrhein-Westfalen einheitlichen Wahltag angeregt haben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Anlage:

 

Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen
zu wählenden Mitglieder