Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Satzung:
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt
Kamen
zu wählenden Mitglieder
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2013 das
„Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden
und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften“
verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 27 Gemeindeordnung
NRW geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Regelungen
in der Wahlordnung
für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden
Mitglieder.
Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die notwendigen Meldefristen, Erweiterung des Kreises der
Wahlberechtigten, Wahlrechtsausschluss, Stellvertreterregelung und zentrale
Stimmzählung.
Es wird vorgeschlagen, die vorgelegte Wahlordnung als Satzung zu beschließen.
Gem. § 27 GO NRW findet die Wahl zum Integrationsrat am Tag der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 statt.
Das entspricht dem Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA), die zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Innenminister NRW, wie schon 2004 und 2010, einen für Nordrhein-Westfalen einheitlichen Wahltag angeregt haben.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den
Integrationsrat der Stadt Kamen
zu wählenden Mitglieder