Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte aktualisierte Fassung der Ehrenordnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die bisher geltende Ehrenordnung der Stadt Kamen wurde vom Rat am 06.07.1995 beschlossen. Grundlage dafür war § 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994.
Am 19.12.2013 wurde das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vom 16.12.2004 mit aktueller Fassung verabschiedet. § 16 des KorruptionsbG NRW stellt eine Konkretisierung des § 43 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dar. Insofern ist eine Anpassung der Ehrenordnung aus dem Jahr 1995, durch eine Änderung der §§ 1 und 2 entsprechend dem § 16 KorruptionsbG NRW, erforderlich.
Die vorliegende auf den aktuellen Rechtsstand fortgeschriebene Ehrenordnung wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen:
Ehrenordnung
Synopse zur Ehrenordnung