Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm
Vorlage
021/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Vertreter in die

Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm:

 

ordentliches Mitglied                           stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Laut Beschluss des Kreistages des Kreises Unna vom 26.02.1991 entsenden die 10 kreis­angehörigen Städte und Gemeinden jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter aus den Bereichen Politik und/oder Verwaltung in die Regionalkonferenz Dortmund/Unna/Hamm.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehreihtswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vertreterin/den Vertreter und die Stellvertreterin/den Stell­vertreter für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.