Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Gesellschafterver-sammlung der Radio U Betriebsgesellschaft mbH + Co. KG - Lokaler Rundfunk -
Vorlage
020/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in die Gesellschafter­versammlung der Radio U Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

ordentliches Mitglied                           stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Die Stadt Kamen hat die Möglichkeit, gem. § 16 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ein ordentlichen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Radio U Betriebs­gesellschaft mbH & Co. KG zu entsenden.

 

Es ist ferner ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrehitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter / die Vertreterin für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.