Betreff
Wahl des Vertreters der Stadt Kamen in die Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
009/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Gesell­schafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH:

            1.

 

b) Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:


2.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Westfalen GmbH ent­sendet die Stadt Kamen 2 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

Da mehr als ein Vertreter zu be­nennen ist, muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Beamter oder Ange­stellter der Gemeinde dazu zählen. Vom Rat der Stadt Kamen ist daher noch ein Vertreter für die Gesellschafterversammlung zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vertreter für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu bestellen.