Betreff
Bestellung des Vertreters der Stadt Kamen für die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
006/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied für die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH:

 

ordentliches Mitglied                           stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages hat der Rat der Stadt Kamen das Recht, einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die Bestellung des Vertreters erfolgt jeweils für eine Wahlperiode des Rates der Stadt Kamen. Die Bestellung eines Stell­vertreters ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Verwaltung schlägt aber vor, für den Verhin­derungsfall des ordentlichen Mitgliedes, die Wahl eines Stellvertreters durchzuführen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.