Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
113/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatori­sche Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Be­setzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2014 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Res­source „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Ins­besondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen, erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personal­ausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraus­setzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstel­len.

 

Seit 2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umge­rechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammen­gefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleich­barkeit.

 

Die Personalkosteneinsparungen, so wie sie u.a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, können künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bür­ger nach sich ziehen.

 

 

Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:

 

 

2013

2014

Beamte

123,85

122,79

tariflich Beschäftigte

270,40

262,26

Gesamt

394,25

385,05

 

 

Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2014 betragen insgesamt ca. 22,78 Mio. Euro. Damit erhöht sich der Ansatz in 2014 um ca. 0,02 Mio. € gegenüber dem Ansatz in 2013 (ca. 22,76 Mio. Euro).

 

Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2014 - Vorbericht zum Produkthaushalt.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rah­men des LGG beteiligt.