Betreff
Umstrukturierung der Kamener Stadhalle,
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
109/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem vorgelegten Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter in den Gremien der KBG werden beauftragt, die zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages und zur Umstrukturierung erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der letzten Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 13.11.2013 wurde der Grundsatzbeschluss zur Umstrukturierung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) gefasst und die Verwaltung zugleich beauftragt, den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen und vorzulegen.

 

In der Beschlussvorlage 086/2013 wurde zur Zielsetzung der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages bereits folgendes ausgeführt:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

Das Optimierungskonzept ist geprägt von der Bündelung von Kapazitäten, um Synergien zu erschließen und zu nutzen und um damit Kostenvorteile ohne Leistungsnachteile zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die kommunalpolitische Steuerungsebene davon nicht auszunehmen und eine gebündelte Strukturierung der Organe der KBG zu organisieren.

Nach dem GmbH-Gesetz sind zur Steuerung einer Gesellschaft mindestens ein Geschäftsführer und eine Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat ist aufgrund der Betriebsgröße ohnehin fakultativ. Ohne Steuerungsverlust könnte der Aufsichtsrat aufgegeben und die Aufgaben von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen werden.

Auch vor dem Hintergrund, dass die damit verbundene Einsparung mit ca. 7.000 Euro jährlich relativ gering ist, hat diese Maßnahme wichtige in ihrer Binnen- und Außenwirkung bedeutsame Signalwirkung.

Um diese Maßnahme umsetzen zu können, ist der Gesellschaftsvertrag der KBG zu ändern bzw. neu zu fassen.

 

Der beiliegende Entwurf der Neufassung des Gesellschaftvertrags enthält in § 7 die Festlegung von Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung als Gesellschaftsorgane, in §§ 9 bis 11 Regelungen zur Bildung und Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung, zur Amtsdauer, zur Einberufung und zum Vorsitz sowie den Aufgabenkatalog.

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen Abfassung und des Entwurfs der Neufassung soll die Veränderungen verdeutlichen. In dieser Synopse sind in der Spalte „Bemerkungen“ Angaben zur Begründung bzw. zur rechtlichen Herleitung enthalten.

 

Eingearbeitet in den Entwurf der Neufassung sind zudem die aufgrund aktueller Vorschriften des Gemeindewirtschaftrechts (§§ 107 ff. GO NRW) erforderlichen Bestimmungen zur Verlustübernahme (§ 13), zur Sicherung des gemeindlichen Einflusses i. V. m. der Entsendung der Mitglieder (§ 9), zur Weisungsgebundenheit (§ 9), zur Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck (§ 12), zum Jahresabschluss und Vorlage des Prüfberichtes (§ 14), zur Gleichstellung (§ 15) oder  zur Ausweispflicht (§ 14 Ziff. 2).

 

Der neugefasste Gesellschaftervertrag der KBG wird zur Beratung und Beschlussfassung und mit der Bitte um Weisung an die Vertreter in der Gesellschaftsversammlung und im Aufsichtsrat der KBG entsprechend zu entscheiden vorgelegt.

 

Verfahrensausblick

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrags ist gem. § 115 Abs. 1 Buchs. a) GO NRW anzeigepflichtig und erfolgt vorbehaltlich der Durchführung des Anzeigeverfahrens.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Unna ist mit der Thematik bereits befasst.

 

In einer der nächsten Sitzungen des Rates könnte die Gesellschafterversammlung gebildet werden. Die bestehenden Organe üben bis zur Neukonstituierung einer Gesellschafterversammlung ihre Funktion weiter aus.

 

 

 

Anlagen:

 

Synopse

Gesellschaftsvertrag