Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2014
Vorlage
108/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.    Die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 

B.    Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2014 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 13.11.2013 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffent­licher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2014 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.

 

Die Fortschreibung des HSK 2014 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstmalig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.