Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte
"Neunzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der
Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung
zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2011 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2012. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2014 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 736.511 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.
In das Ergebnis wurde die gesamte Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2011 gebührenbedarfserhöhend eingesetzt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2012 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2015 und 2016.
Die kalkulatorischen Kosten steigen um 37.500 €
gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die geplante Anschaffung
von 2 Rettungseinsatzfahrzeugen und einem Notarzteinsatzfahrzeug im Jahr 2014
begründet.
Den
größten Einfluss auf den Gebührenbedarf hat der Vortrag der Unterdeckung (-91.521
€) der Betriebsabrechnung 2011.
Der
Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 5.035.271 €.
Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen
und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp über den hochgerechneten
Ist-Werten des laufenden Jahres. Das erweiterte Zeitfenster für den KT an
Wochenenden ab 2012 verschiebt pro Jahr ca. 150 Einsätze von den
Rettungseinsätzen zu den Krankentransporten.
Es wird seitens der Verwaltung
für das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend
aufgelistet abzuändern:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
|
in Euro |
Satz, alt |
Satz, neu |
|
|
innerhalb
des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
||||
- Krankentransporteinsatz |
166,90 |
179,40 |
+12,50 |
|
- Rettungseinsatz |
460,00 |
542,00 |
+82,00 |
|
- Notarzteinsatz |
216,50 |
250,80 |
+34,30 |
|
Außerhalb
des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
||||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
2,40 |
3,00 |
+0,60 |
|
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
5,00 |
6,30 |
+1,30 |
|
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und
Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die
Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Satzungsänderung
Gebührenbedarfskalkulation