Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen.
Vorlage
097/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte "Neunzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2011 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2012. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2014 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 736.511 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.

 

In das Ergebnis wurde die gesamte Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2011 gebührenbe­darfserhöhend eingesetzt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2012 wurde nicht in diese Kalkula­tion vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2015 und 2016.

 

Aufwandssteigerungen sind zu verzeichnen bei den Personalkosten um ca. 239.870 €, bei den Sach- und Dienstleistungskosten im Vergleich zum Vorjahr um 94.590 €, bei den sonstigen Auf­wendungen für Sachleistungen um 10.000 €.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 37.500 € gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vor­nehmlich durch die geplante Anschaffung von 2 Rettungseinsatzfahrzeugen und einem Notarzt­einsatzfahrzeug im Jahr 2014 begründet.

 

Den größten Einfluss auf den Gebührenbedarf hat der Vortrag der Unterdeckung (-91.521  €) der Betriebsabrechnung 2011.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 5.035.271 €.

 

Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp über den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres. Das erweiterte Zeitfenster für den KT an Wochenenden ab 2012 verschiebt pro Jahr ca. 150 Einsätze von den Rettungseinsätzen zu den Krankentransporten.

 

Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend aufgelistet abzuändern:

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweichung

 

in Euro

Satz, alt

Satz, neu

 

 

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- Krankentransporteinsatz

166,90

179,40

+12,50

 

- Rettungseinsatz

460,00

542,00

+82,00

 

- Notarzteinsatz

216,50

250,80

+34,30

 

Außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

2,40

3,00

+0,60

 

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

5,00

6,30

+1,30

 

 

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberech­nung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenver­sicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Auf­sichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleicherma­ßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen fest­zusetzen.

 


Anlagen:

 

Satzungsänderung

Gebührenbedarfskalkulation