hier: Zentrale Sportplatzanlage
In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 14.06.2012 und der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.07.2012 (Beschlussvorlage 043/2012) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Errichtung einer zentralen Sportplatzanlage am Schulzentrum Gutenbergstraße unter gleichzeitiger Aufgabe der Sportplatzanlagen Hemsack und Lüner Höhe durchzuführen und die notwendigen planungsrechtlichen Beschlüsse vorzubereiten.
Planungsrechtliche Prüfung Schulzentrum
Die Flächen der geplanten Sportplatzbauten einschließlich der geplanten Gebäude liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 KA "Gesamtschule". Die überplanten Flächen sind dort als überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule, Sportanlagen" festgesetzt. Insofern handelt es sich um zulässige Bauvorhaben gem.
§ 30 BauGB.
Bei der Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB ergibt sich gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (RD. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010) aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG die Notwendigkeit eine Artenschutzprüfung durchzuführen, sofern diese nicht bei Aufstellung des Bauleitplanes durchgeführt wurde oder älter als 7 Jahre ist. Demnach ist hier eine Artenschutzprüfung erforderlich, die durch die Lindschulte Ingenieurgesellschaft durchgeführt wurde.
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu
dem Ergebnis, dass dem geplanten Bauvorhaben nichts entgegensteht, sofern die
gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung
artenschutzrechtlicher Konflikte umgesetzt werden:
- Gehölzfällungen sind ausschließlich außerhalb der gesetzlichen Brutzeit von Vögeln vorzunehmen. Die Brutzeit erstreckt sich vom 01.03 – 30.09.
- Sollten bei den Gehölzfällungen wider Erwarten Fledermäuse festgestellt werden, ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna unmittelbar zu informieren. Grundsätzlich sind Fledermäuse fachgerecht zu bergen und Fledermausexperten zu übergeben.
- An der nördlichen und östlichen Grenze des Untersuchungsraumes ist jeweils ein linearer Gehölzstreifen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern, um Fledermäusen auch zukünftig eine strukturgebundene Orientierung zu ermöglichen.
- Zur Vermeidung von Konflikten mit bestimmten lichtsensitiven Fledermausarten (u.a. Wasserfledermäuse), ist eine mögliche Flutlichtanlage für das neue Spielfeld während der Vegetationsperiode i.d.R. nicht länger als bis 22:30 Uhr zu betreiben.
- Vorhandene Nisthilfen sind rechtzeitig vor Gehölzfällungen, in jedem Fall aber außerhalb der Brutzeit von Vögeln umzuhängen.
- Verfüllung bzw. Beseitigung des Kleingewässers während der Winterruhe von Amphibien. Da einige Amphibienarten auch am Gewässergrund überwintern können, ist vor einer Beseitigung des Gewässers das Wasser im Teich durch Zerstörung der abdichtenden Folie abzulassen. Dies ist im Herbst vor der Beseitigung des Gewässers vorzunehmen.
Sachstand
planungsrechtliches Verfahren Hemsack
Zur Vorbereitung
der notwendigen planungsrechtlichen Verfahren für eine Teilveräußerung der zukünftig
aufzugebenen Sportplatzanlage Hemsack sind bereits Gutachten unterschiedlicher
Fachrichtungen erstellt worden, die eine Eignung der Flächen als Baugebiet
überprüft haben:
- Artenschutzrechtliche Untersuchung
- Beurteilung der klimaökologischen Auswirkung
- Schallschutztechnische Untersuchung
- Olfaktometrische Untersuchung
- geologische Untersuchung
- Prüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Als Ergebnis dieser Gutachten kann festgehalten werden, dass einer baulichen Entwicklung im Bereich der Sportplatzanlage Hemsack aus heutiger Sicht gutachterlich nichts entgegensteht.
Beteiligung Vereine und Schulen
Die Verwaltung hat in mehreren Gesprächsrunden mit den Fußball spielenden Vereinen, die die Sportplatzanlagen in Kamen-Mitte nutzen, namentlich dem Kamener Sport-Club e.V. (KSC), dem Türkischen Sportclub Kamen 1980 e.V. (TSC) und dem VfL 1854 Kamen Corp. (VfL), die Bedarfssituation auch mit Blick auf die zukünftige Vereinsentwicklung erörtert.
Der KSC hat zum Spielbetrieb der Saison 2013/14 drei Seniorenmannschaften sowie eine A-Jugendmannschaft, der TSC vier Seniorenmannschaften und der VfL zwei Seniorenmannschaften angemeldet. Im übrigen Jugendbereich haben der VfL und der KSC eine Jugendspielgemeinschaft mit 11 Mannschaften gegründet. Der TSC hat in der Saison 2013/14 keine Jugendmannschaft für den Spielbetrieb angemeldet.
Die Mitgliederanzahl ist bei allen drei Vereinen in den letzten Jahren zurückgegangen, wobei ein Grund darin gesehen werden kann, dass keine Kunstrasenplätze für den regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb gerade in der Wintersaison zur Verfügung stehen. Alle drei Vereine sehen in der Bereitstellung von Kunstrasenplätzen eine Perspektive, ihre Jugendarbeit zu intensivieren.
Eine detaillierte Mitgliederaufstellung ist den Anlagen zu entnehmen.
Abstimmungs- bzw. Informationsgespräche wurden weiterhin mit dem Polizeihundesportverein und dem 1. Pétanque Club Kamen sowie dem Zucht-, Reit- und Fahrverein geführt.
Die Belange des Schulsports bei der Gestaltung der zentralen Sportplatzanlage Gutenbergstraße wurden mit den Schulleitern und den Sportfachschaften der Gesamtschule und der Fridtjof Nansen Realschule abgestimmt. Als Wunsch wurde die Bereitstellung von Unterrichts-/Besprechungsräumen formuliert, wie auch Umkleiden und Duschen für den Außensport der Schulen zusätzlich zur Verfügung stehen sollen.
Die Modernisierung der Sportplatzanlage Jahnstadion durch Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz wurde ebenfalls hinsichtlich der Ausbaustandards und ergänzender Maßnahmen zur Optimierung der Schulsportnutzung mit dem Schulleiter und der Sportfachschaft des Städt. Gymnasiums mit Blick auf die weiterhin intensive Nutzung der Sportanlage durch die Schule abgestimmt.
Der Schulleiter der Hauptschule ist informiert, wie auch die Leitungen der Schulen der Primarstufe. Ein komplexer Vortrag ist in der nächsten turnusmäßigen Besprechung der SchulleiterInnen (04.12.2013) vorgesehen.
Die mit Schul- und Vereinssport abgestimmten Planungen enthalten folgende Ausbaukriterien:
a)
Zentrale Sportplatzanlage Gutenbergstraße
Für die vorhandene Kampfbahn Typ C (Tennenplatz mit Laufbahn und Sektoren
in Tenne) ist die Modernisierung des Großspielfeldes und des Südsegmentes in
Kunstrasen mit Linierung eines DFB-Minispielfeldes im Südsegment und der
Laufbahnen und des Nordsegmentes in Kunststoff mit den Anlagen für Weit- und
Dreisprung, Stabhochsprung sowie Kugelstoßen, einschließlich einer umlaufenden
Barriere vorgesehen. Die vorhandene (Trainings-) Beleuchtungsanlage (so wie
Standard an den weiteren Sportplätzen in Kamen- Mitte, Kamen-Heeren-Werve und
Kamen-Methler) wird mit neuen Beleuchtungskörpern ausgestattet. Der im
südlichen Bereich vorhandene Ballfangzaun (Höhe 6,0 m) soll erneuert werden.
Die vorhandenen Mehrzweckspielfelder werden teilweise zurückgebaut und in der
verbleibenden Fläche im Kunststoffbelag neu beschichtet und im Teilbereich als
Speerwurfanlage in Naturrasen mit Anlaufbahn und einem Wurfsektor von 60 m
umgebaut.
Im sich östlich anschließenden Bereich der Gymnastikwiese wird ein
Großspielfeld in Kunstrasen und den Abmessungen 100 m x 64 m (Netto) mit den
entsprechenden Seitenbereichen und Nebenanlagen, einschließlich einer
umlaufenden Barriere sowie zwei Ballfangzäunen von 6,0 m Höhe entstehen. Weiterhin
ist eine (Trainings-) Beleuchtungsanlage vorgesehen.
Die Errichtung einer Stehtribünenanlage ist vorgesehen.
Für beide Kunstrasenplätze wird ein Sportbodenbelag gem. Belagstyp C der DIN
18035-7 (Vornorm) aus einer gekräuselten Kunstrasenfaser eingebaut.
Die bestehende Einzäunung der gesamten Sportplatzanlage wird durch einen 2,0 m
hohen Stabmattenzaun ersetzt.
Zusätzlich ist ein Mehrzweckgebäude zur
Bereitstellung von Unterrichts-/Besprechungsräumen, Umkleiden und Duschen für
den Außensport zur schulischen Nutzung sowie durch die Vereine in den
Nachmittags- und Abendstunden bzw. Wochenenden mit getrennter Nutzung innerhalb
dieses Gebäudes zu errichten.
b)
Jahnstadion
Es wird der Umbau des vorhandenen Tennenplatzes in ein Großspielfeld mit
Kunststoffrasenbelag gem. DIN 18035 in den Abmessungen 100 m x 64 m (Netto),
mit den entsprechenden Seitenbereichen und Nebenanlagen, einschließlich einer
umlaufenden Barriere geplant. Es wird ein Sportbodenbelag gem. Belagstyp C der
DIN 18035-7 (Vornorm) aus einer gekräuselten Kunstrasenfaser vorgeschlagen.
Der zwischen Vereinsheim und Spielfeld vorhandene Ballfangzaun bleibt erhalten
und der sanierungsbedürftige nordwestliche Ballfangzaun wird ersetzt. Die
Trainingsbeleuchtungsanlage wird mit neuen Beleuchtungskörpern ausgestattet.
Durch eine zentrale Sportplatzanlage am Schulzentrum wird ein Sportstättenangebot für zwei Fußballvereine (KSC und TSC) ermöglicht, das schulische Angebot verbessert und ausgeweitet, einschließlich eines neuen Gebäudes zur schulsportlichen und vereinssportlichen Verfügbarkeit mit getrennter Nutzung innerhalb dieses Gebäudes.
Finanzdaten
Für die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an der zentralen
Sportplatzanlage am Schulzentrum sind nach den vorliegenden Kostenschätzungen 2.045.000
€ zu veranschlagen (615.000 € für Errichtung Kunstrasenplatz; 1.230.000 € für
die Modernisierung des bisherigen Kampfbahn Typ C und Umgestaltung der
Mehrzweckspielfelder, 200.000 € Planungskosten).
Das Mehrzweckgebäude, für das euch eine schulische Nutzung vorgesehen
ist, wird mit 745.000 € einschließlich Planungskosten veranschlagt.
Der Umbau des Tennenplatzes des Jahnstadions in einen Kunstrasenplatz
wird einschließlich Planungskosten mit 560.000 € veranschlagt.
Im Produkthaushalt des Jahres 2013 sind zur Durchführung der Maßnahme
im Produkt 42.01.01 unter der Maßnahme 0448 für 2013 Haushaltsmittel in Höhe
von 150.000 € (Planungskosten) sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 2.100.000 € veranschlagt. Im Produkthaushalt 2014 sind für das Jahr 2014
nach Konkretisierung der Planungen und Ausbaustandards durch die Verwaltung Haushaltsmittel
in Höhe von 3.200.000 € angemeldet worden. Eine zeitliche Streckung der
Maßnahme ist aus bau- und ablauftechnischen Gründen nicht mehr vorgesehen.
Zur Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Situation ist die
Vermarktung eines Teilbereiches des Geländes im Hemsack (rd. 80.000 qm)
vorgesehen. Als investive Einzahlungen werden rd. 4.150.000 € (32.000 qm x
130,00 €/qm) vorgetragen.
Die Nettoeinzahlung wurde im Haushaltssicherungskonzept 2013 unter der Maßnahme Nr. 66 für die Jahre 2019-2022 veranschlagt.
Die Minderaufwendungen in der Unterhaltung der Sportplatzanlagen werden mit der zentralen Sportplatzanlage Schulzentrum und Aufgabe der Sportplatzanlagen Hemsack und Lüner Höhe für das Jahr 2015 auf 10.000 € und ab dem Jahr 2016 auf 30.000 €/Jahr angenommen.
Weiterhin wird der bestehende Sanierungsstau für die Altanlagen abgewendet.
Die Verwaltung wird nunmehr zeitnah den Auftrag zur Planung der auf den beiden Sportplatzanlagen vorgesehenen Maßnahmen an das Ingenieurbüro Vennegeerts, Herdecke, vergeben und die Ausschreibung der Arbeiten vorbereiten.
Die umzusetzenden
Maßnahmen im Einzelnen
Schul-/Sportanlage Schulzentrum Gutenbergstraße
- Sanierung/Umbau der Kampfbahn Typ C als Kunstrasenplatz mit 400m-Rundlaufbahn und Segmenten in Kunststoff,
- Umgestaltung der Mehrzweckspielfelder in Kunststoff und Errichtung einer Wurf- und Trainingswiese
- Errichtung eines Kunstrasenplatzes
- Errichtung eines Gebäudes für schulische und schulsportliche Belange, zur Mitnutzung für den Vereinssport (Umkleide- und Mehrzweckgebäude)
(das Raumprogramm ist nach Beteiligung der Schulen und Vereine vor Beginn der Baumaßnahme vorzustellen).
Sportanlage Jahnstadion, Ängelholmer Straße
- Modernisierung der Sportplatzanlage Jahnstadion, Ängelholmer Straße, durch Umbau des Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz.
Nach Fertigstellung der Schul-/Sportplatzanlagen (s. vorlaufende Nr. 1-4) werden die Sportplatzanlagen
- Hemsack, Wilhelm-Bläser-Sttraße, und
- Lüner Höhe, Ludwig-Schröder-Straße,
aufgegeben.
Der Baubeginn ist für die zentrale Sportplatzanlage Gutenbergstraße für Frühjahr 2014 geplant. Mit der Umbaumaßnahme im Jahnstadion kann erst im Sommer/Spätsommer und damit zu einem Zeitpunkt begonnen werden, zu dem nach in dieser Jahreszeit erwarteter Witterung eine dauerhafte Bespielbarkeit des Naturrasens vorausgesetzt werden kann.
Zeitachse
Frühjahr/Sommer
2014 -> Umbau der
Kampfbahn Typ C (bish. Tennenplatz Schul-
zentrum)
-> Umgestaltung der
Mehrzweckspielfelder und Errichtung einer
Wurf-
und Trainingswiese
Frühsommer/Sommer '14 ->
Errichtung eines Kunstrasenplatzes (bisherige Gymnastik
wiese)
Sommer 2014 ->
Errichtung eines Mehrzweckgebäudes und Umkleide-
gebäudes
Sommer/Spätsommer '14 ->
Modernisierung (Umbau eines Tennenplatzes in einen
Kunstrasenplatz)
Jahnstadion
Die Verwaltung wird die Planungen zur Teilveräußerung der Sportanlage Hemsack fortführen und die notwendigen planungsrechtlichen Vorgaben vorbereiten.
Anlagen:
- Lagepläne
- Daten zur Vereinsmitgliedschaft