In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 14.06.2012 und der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.07.2012 (Beschlussvorlage 043/2012) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Errichtung einer zentralen Sportplatzanlage am Schulzentrum Gutenbergstraße unter gleichzeitiger Aufgabe der Sportplatzanlagen Hemsack und Lüner Höhe durchzuführen und die notwendigen planungsrechtlichen Beschlüsse vorzubereiten.

 

Planungsrechtliche Prüfung Schulzentrum

 

Die Flächen der geplanten Sportplatzbauten einschließlich der geplanten Gebäude liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 KA "Gesamtschule". Die überplanten Flächen sind dort als überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule, Sportanlagen" festgesetzt. Insofern handelt es sich um zulässige Bauvorhaben gem.

§ 30 BauGB.

Bei der Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB ergibt sich gemäß der Verwaltungsvor­schrift Artenschutz (RD. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010) aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG die Notwendigkeit eine Arten­schutzprüfung durchzuführen, sofern diese nicht bei Aufstellung des Bauleitplanes durchgeführt wurde oder älter als 7 Jahre ist. Demnach ist hier eine Artenschutzprüfung erforderlich, die durch die Lindschulte Ingenieurgesellschaft durchgeführt wurde.

Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass dem geplanten Bauvorhaben nichts entgegensteht, sofern die gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte umgesetzt werden:

 

  • Gehölzfällungen sind ausschließlich außerhalb der gesetzlichen Brutzeit von Vögeln vorzu­nehmen. Die Brutzeit erstreckt sich vom 01.03 – 30.09.
  • Sollten bei den Gehölzfällungen wider Erwarten Fledermäuse festgestellt werden, ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna unmittelbar zu informieren. Grundsätzlich sind Fledermäuse fachgerecht zu bergen und Fledermausexperten zu übergeben.
  • An der nördlichen und östlichen Grenze des Untersuchungsraumes ist jeweils ein linea­rer Gehölzstreifen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern, um Fledermäusen auch zukünftig eine strukturgebundene Orientierung zu ermöglichen.
  • Zur Vermeidung von Konflikten mit bestimmten lichtsensitiven Fledermausarten (u.a. Was­serfledermäuse), ist eine mögliche Flutlichtanlage für das neue Spielfeld während der Vegetationsperiode i.d.R. nicht länger als bis 22:30 Uhr zu betreiben.
  • Vorhandene Nisthilfen sind rechtzeitig vor Gehölzfällungen, in jedem Fall aber außerhalb der Brutzeit von Vögeln umzuhängen.
  • Verfüllung bzw. Beseitigung des Kleingewässers während der Winterruhe von Amphi­bien. Da einige Amphibienarten auch am Gewässergrund überwintern können, ist vor einer Beseitigung des Gewässers das Wasser im Teich durch Zerstörung der abdich­tenden Folie abzulassen. Dies ist im Herbst vor der Beseitigung des Gewässers vorzu­nehmen.

 

Sachstand planungsrechtliches Verfahren Hemsack

Zur Vorbereitung der notwendigen planungsrechtlichen Verfahren für eine Teilveräußerung der zukünftig aufzugebenen Sportplatzanlage Hemsack sind bereits Gutachten unterschiedlicher Fachrichtungen erstellt worden, die eine Eignung der Flächen als Baugebiet überprüft haben:

 

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung
  • Beurteilung der klimaökologischen Auswirkung
  • Schallschutztechnische Untersuchung
  • Olfaktometrische Untersuchung
  • geologische Untersuchung
  • Prüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen

 

Als Ergebnis dieser Gutachten kann festgehalten werden, dass einer baulichen Entwicklung im Bereich der Sportplatzanlage Hemsack aus heutiger Sicht gutachterlich nichts entgegensteht.

 

Beteiligung Vereine und Schulen

 

Die Verwaltung hat in mehreren Gesprächsrunden mit den Fußball spielenden Vereinen, die die Sportplatzanlagen in Kamen-Mitte nutzen, namentlich dem Kamener Sport-Club e.V. (KSC), dem Türkischen Sportclub Kamen 1980 e.V. (TSC) und dem VfL 1854 Kamen Corp. (VfL), die Bedarfssituation auch mit Blick auf die zukünftige Vereinsentwicklung erörtert.

 

Der KSC hat zum Spielbetrieb der Saison 2013/14 drei Seniorenmannschaften sowie eine A-Jugendmannschaft, der TSC vier Seniorenmannschaften und der VfL zwei Seniorenmann­schaften angemeldet. Im übrigen Jugendbereich haben der VfL und der KSC eine Jugendspiel­gemeinschaft mit 11 Mannschaften gegründet. Der TSC hat in der Saison 2013/14 keine Ju­gendmannschaft für den Spielbetrieb angemeldet.

Die Mitgliederanzahl ist bei allen drei Vereinen in den letzten Jahren zurückgegangen, wobei ein Grund darin gesehen werden kann, dass keine Kunstrasenplätze für den regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb gerade in der Wintersaison zur Verfügung stehen. Alle drei Vereine sehen in der Bereitstellung von Kunstrasenplätzen eine Perspektive, ihre Jugendarbeit zu in­tensivieren.

Eine detaillierte Mitgliederaufstellung ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Abstimmungs- bzw. Informationsgespräche wurden weiterhin mit dem Polizeihundesportverein und dem 1. Pétanque Club Kamen sowie dem Zucht-, Reit- und Fahrverein geführt.

 

Die Belange des Schulsports bei der Gestaltung der zentralen Sportplatzanlage Gutenberg­straße wurden mit den Schulleitern und den Sportfachschaften der Gesamtschule und der Fridtjof Nansen Realschule abgestimmt. Als Wunsch wurde die Bereitstellung von Unterrichts-/Besprechungsräumen formuliert, wie auch Umkleiden und Duschen für den Außensport der Schulen zusätzlich zur Verfügung stehen sollen.

 

Die Modernisierung der Sportplatzanlage Jahnstadion durch Umbau des Tennenplatzes in ei­nen Kunstrasenplatz wurde ebenfalls hinsichtlich der Ausbaustandards und ergänzender Maß­nahmen zur Optimierung der Schulsportnutzung mit dem Schulleiter und der Sportfachschaft des Städt. Gymnasiums mit Blick auf die weiterhin intensive Nutzung der Sportanlage durch die Schule abgestimmt.

 

Der Schulleiter der Hauptschule ist informiert, wie auch die Leitungen der Schulen der Primar­stufe. Ein komplexer Vortrag ist in der nächsten turnusmäßigen Besprechung der SchulleiterIn­nen (04.12.2013) vorgesehen.

 

Die mit Schul- und Vereinssport abgestimmten Planungen enthalten folgende Ausbaukriterien:

 

a)    Zentrale Sportplatzanlage Gutenbergstraße

Für die vorhandene Kampfbahn Typ C (Tennenplatz mit Laufbahn und Sektoren in Tenne) ist die Modernisierung des Großspielfeldes und des Südsegmentes in Kunstrasen mit Linie­rung eines DFB-Minispielfeldes im Südsegment und der Laufbahnen und des Nordseg­mentes in Kunststoff mit den Anlagen für Weit- und Dreisprung, Stabhochsprung sowie Ku­gelstoßen, einschließlich einer umlaufenden Barriere vorgesehen. Die vorhandene (Trai­nings-) Beleuchtungsanlage (so wie Standard an den weiteren Sportplätzen in Kamen- Mitte, Kamen-Heeren-Werve und Kamen-Methler) wird mit neuen Beleuchtungskörpern ausgestattet. Der im südlichen Bereich vorhandene Ballfangzaun (Höhe 6,0 m) soll erneuert werden.

Die vorhandenen Mehrzweckspielfelder werden teilweise zurückgebaut und in der verblei­benden Fläche im Kunststoffbelag neu beschichtet und im Teilbereich als Speerwurfanlage in Naturrasen mit Anlaufbahn und einem Wurfsektor von 60 m umgebaut.

Im sich östlich anschließenden Bereich der Gymnastikwiese wird ein Großspielfeld in Kunst­rasen und den Abmessungen 100 m x 64 m (Netto) mit den entsprechenden Seitenberei­chen und Nebenanlagen, einschließlich einer umlaufenden Barriere sowie zwei Ballfang­zäunen von 6,0 m Höhe entstehen. Weiterhin ist eine (Trainings-) Beleuchtungsanlage vor­gesehen.

 

Die Errichtung einer Stehtribünenanlage ist vorgesehen.



Für beide Kunstrasenplätze wird ein Sportbodenbelag gem. Belagstyp C der DIN 18035-7 (Vornorm) aus einer gekräuselten Kunstrasenfaser eingebaut.

Die bestehende Einzäunung der gesamten Sportplatzanlage wird durch einen 2,0 m hohen Stabmattenzaun ersetzt.

Zusätzlich ist ein Mehrzweckgebäude zur Bereitstellung von Unterrichts-/Besprechungsräumen, Umkleiden und Duschen für den Außensport zur schulischen Nut­zung sowie durch die Vereine in den Nachmittags- und Abendstunden bzw. Wochenenden mit getrennter Nutzung innerhalb dieses Gebäudes zu errichten.

b)    Jahnstadion

Es wird der Umbau des vorhandenen Tennenplatzes in ein Großspielfeld mit Kunststoffra­senbelag gem. DIN 18035 in den Abmessungen 100 m x 64 m (Netto), mit den entspre­chenden Seitenbereichen und Nebenanlagen, einschließlich einer umlaufenden Barriere geplant. Es wird ein Sportbodenbelag gem. Belagstyp C der DIN 18035-7 (Vornorm) aus ei­ner gekräuselten Kunstrasenfaser vorgeschlagen.

Der zwischen Vereinsheim und Spielfeld vorhandene Ballfangzaun bleibt erhalten und der sanierungsbedürftige nordwestliche Ballfangzaun wird ersetzt. Die Trainingsbeleuchtungs­anlage wird mit neuen Beleuchtungskörpern ausgestattet.

 

Durch eine zentrale Sportplatzanlage am Schulzentrum wird ein Sportstättenangebot für zwei Fußballvereine (KSC und TSC) ermöglicht, das schulische Angebot verbessert und ausgewei­tet, einschließlich eines neuen Gebäudes zur schulsportlichen und vereinssportlichen Verfüg­barkeit mit getrennter Nutzung innerhalb dieses Gebäudes.

 

Finanzdaten

 

Für die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an der zentralen Sportplatzanlage am Schulzentrum sind nach den vorliegenden Kostenschätzungen 2.045.000 € zu veranschlagen (615.000 € für Errichtung Kunstrasenplatz; 1.230.000 € für die Modernisierung des bisherigen Kampfbahn Typ C und Umgestaltung der Mehrzweckspielfelder, 200.000 € Planungskosten).

Das Mehrzweckgebäude, für das euch eine schulische Nutzung vorgesehen ist, wird mit 745.000 € einschließlich Planungskosten veranschlagt.

 

Der Umbau des Tennenplatzes des Jahnstadions in einen Kunstrasenplatz wird einschließlich Planungskosten mit 560.000 € veranschlagt.

 

Im Produkthaushalt des Jahres 2013 sind zur Durchführung der Maßnahme im Produkt 42.01.01 unter der Maßnahme 0448 für 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € (Pla­nungskosten) sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.100.000 € veranschlagt. Im Produkthaushalt 2014 sind für das Jahr 2014 nach Konkretisierung der Planungen und Ausbau­standards durch die Verwaltung Haushaltsmittel in Höhe von 3.200.000 € angemeldet worden. Eine zeitliche Streckung der Maßnahme ist aus bau- und ablauftechnischen Gründen nicht mehr vorgesehen.

 

Zur Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Situation ist die Vermarktung eines Teilbereiches des Geländes im Hemsack (rd. 80.000 qm) vorgesehen. Als investive Einzahlungen werden rd. 4.150.000 € (32.000 qm x 130,00 €/qm) vorgetragen.

 

Die Nettoeinzahlung wurde im Haushaltssicherungskonzept 2013 unter der Maßnahme Nr. 66 für die Jahre 2019-2022 veranschlagt.

 

Die Minderaufwendungen in der Unterhaltung der Sportplatzanlagen werden mit der zentralen Sportplatzanlage Schulzentrum und Aufgabe der Sportplatzanlagen Hemsack und Lüner Höhe für das Jahr 2015 auf 10.000 € und ab dem Jahr 2016 auf 30.000 €/Jahr angenommen.

Weiterhin wird der bestehende Sanierungsstau für die Altanlagen abgewendet.

 

Die Verwaltung wird nunmehr zeitnah den Auftrag zur Planung der auf den beiden Sportplatz­anlagen vorgesehenen Maßnahmen an das Ingenieurbüro Vennegeerts, Herdecke, vergeben und die Ausschreibung der Arbeiten vorbereiten.

 

 

Die umzusetzenden Maßnahmen im Einzelnen

 

Schul-/Sportanlage Schulzentrum Gutenbergstraße

 

  1. Sanierung/Umbau der Kampfbahn Typ C als Kunstrasenplatz mit 400m-Rundlaufbahn und Segmenten in Kunststoff,
  2. Umgestaltung der Mehrzweckspielfelder in Kunststoff und Errichtung einer Wurf- und Trai­ningswiese
  3. Errichtung eines Kunstrasenplatzes
  4. Errichtung eines Gebäudes für schulische und schulsportliche Belange, zur Mitnutzung für den Vereinssport (Umkleide- und Mehrzweckgebäude)

(das Raumprogramm ist nach Beteiligung der Schulen und Vereine vor Beginn der Baumaßnahme vorzustellen).

 

Sportanlage Jahnstadion, Ängelholmer Straße

 

  1. Modernisierung der Sportplatzanlage Jahnstadion, Ängelholmer Straße, durch Umbau des Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz.

 

 

Nach Fertigstellung der Schul-/Sportplatzanlagen (s. vorlaufende Nr. 1-4) werden die Sport­platzanlagen

 

-       Hemsack, Wilhelm-Bläser-Sttraße, und

-       Lüner Höhe, Ludwig-Schröder-Straße,

 

aufgegeben.

 

 

 

Der Baubeginn ist für die zentrale Sportplatzanlage Gutenbergstraße für Frühjahr 2014 geplant. Mit der Umbaumaßnahme im Jahnstadion kann erst im Sommer/Spätsommer und damit zu ei­nem Zeitpunkt begonnen werden, zu dem nach in dieser Jahreszeit erwarteter Witterung eine dauerhafte Bespielbarkeit des Naturrasens vorausgesetzt werden kann.

 

Zeitachse

 

Frühjahr/Sommer 2014              -> Umbau der Kampfbahn Typ C (bish. Tennenplatz Schul-

                                                        zentrum)

                                                    -> Umgestaltung der Mehrzweckspielfelder und Errichtung einer

                                                        Wurf- und Trainingswiese

 

Frühsommer/Sommer '14          -> Errichtung eines Kunstrasenplatzes (bisherige Gymnastik

                                                        wiese)

 

Sommer 2014                             -> Errichtung eines Mehrzweckgebäudes und Umkleide-

                                                        gebäudes

 

Sommer/Spätsommer '14          -> Modernisierung (Umbau eines Tennenplatzes in einen

                                                        Kunstrasenplatz) Jahnstadion

 

 

Die Verwaltung wird die Planungen zur Teilveräußerung der Sportanlage Hemsack fortführen und die notwendigen planungsrechtlichen Vorgaben vorbereiten.

 

Anlagen:

 

-       Lagepläne

-       Daten zur Vereinsmitgliedschaft