Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2012 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 15.795.347,92 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 15.795.347,92 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Schlussbilanz zum 31.12.2012
- Anhang
und einem Lagebericht nach § 48 GemHVO.
Der Bürgermeister leitete dem Rat zur Vorbereitung zur
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2013 den Entwurf des
Jahresabschlusses 2012 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu.
In dieser Sitzung hat der Rechungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht
samt uneingeschränktem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich zu Eigen gemacht.
In der Folge stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum 31.12.2012 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 381.291.532,58 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.795.347,92 € aus.
Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.795.347,92 € wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2012 auf 84.896.418,34 €.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.