Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
075/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:

 

Jugendhilfeausschuss

Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII

 

 

stellv. Mitglied

 

bisher: Thomas Fischer                     neu: Klaus Suk


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.

 

Das bisherige stellvertretende Mitglied der ev. Kirche, Herr Thomas Fischer, steht für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nach eigener Erklärung nicht mehr zur Verfügung.

 

Zur Nachbesetzung schlägt die ev. Kirche deshalb Herrn Klaus Suk vor.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.