Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss
Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
stellv. Mitglied
bisher: Thomas Fischer neu: Klaus Suk
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
Das bisherige stellvertretende Mitglied der ev. Kirche, Herr Thomas Fischer, steht für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nach eigener Erklärung nicht mehr zur Verfügung.
Zur Nachbesetzung schlägt die ev. Kirche deshalb Herrn Klaus Suk vor.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.
Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.