hier: 2. Fortschreibung 2013
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen stimmt der 2. Fortschreibung 2013 des "Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK weiterhin auf dieser Grundlage zu arbeiten.
Sachverhalt und
Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1.
Anlass für die Gründung des Arbeitskreises „Regionales Einzelhandelskonzept für
das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“
Handel ist Wandel, das ist nicht nur eine
Binsenweisheit, sondern beschreibt den Prozess, mit dem sich die Städte und
Gemeinden planerisch auseinandersetzen müssen. Vor Jahren bereits war die Tendenz
festzustellen, dass besonders der großflächige Einzelhandel die gewachsenen
Zentren verlässt und sich an städtebaulich nicht integrierten Standorten
außerhalb der Innenstädte ansiedelt. Die Folge waren Attraktivitätsverluste
dieser Innenstädte und eine Ausdünnung der wohnortnahen Grundversorgung.
Dieser Entwicklung wollten vor mehr als 12 Jahren 19 Städte und
Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen und beauftragten
zusammen mit den Bezirksregierungen, dem Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte
(heute Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland) und Industrie- und
Handwerkskammern mit Unterstützung des Landes NRW einen Gutachter mit der
Entwicklung eines gemeindeübergreifenden Konzeptes für eine abgestimmte
Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in der Region.
Als Ergebnis des Gutachtens besteht seit dem Jahre 2001 der Arbeitskreis
„Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ (REHK), dem inzwischen 24 Kommunen, fünf Industrie-
und Handelskammern, zwei Einzelhandelsverbände, zwei Bezirksregierungen, der
Regionalverband Ruhrgebiet und zwei Kreise angehören.
Wichtigstes Ziel des Konzeptes ist weiterhin die Stärkung der
Innenstädte und die Sicherung der Nahversorgung. In Konkretisierung der durch
die Landesplanung vorgegebenen Anforderungen wurden dazu für die wichtigsten
Formen großflächigen Einzelhandels Bedingungen vereinbart, unter denen sie im
Geltungsbereich des REHK im „Regionalen Konsens“ angesiedelt werden können.
2. Interkommunale
Vereinbarung
Zur Umsetzung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.
Angestrebt wird:
· die Stärkung der innerstädtischen Zentren,
· die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
· ein ergänzendes Versorgungsnetz von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren und
· eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen Mitteln Investitionen in die städtebaulich geeigneten (integrierten) Standorte zu lenken.
Wichtig dabei war die Verabredung, immer dann einen „Regionalen Konsens” mit betroffenen Nachbargemeinden zu suchen, wenn ein Einzelhandelsvorhaben infolge seiner Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten lässt. Dabei wurden bewusst hohe Anforderungen an die Standortqualität eines Vorhabens festgelegt, während eine quantitative Begrenzung von Entwicklungsspielräumen nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen ist.
3. Erfahrungen
In der Praxis werden die regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben regelmäßig interkommunal in dem REHK-Arbeitskreis unter den beteiligten Kommunen, den Behörden und Interessenverbänden erörtert und abgestimmt.
Darüber hinaus diskutiert der Arbeitskreis auch allgemein fachspezifische Fragen zu rechtlichen und städtebaulichen Aspekten des Einzelhandels.
Neben der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen zu
einzelhandelsrelevanten Fragen auf der Grundlage des REHK werden bei entsprechendem Anlass Stellungnahmen zu Entwicklungen
und Einzelhandelsprojekten außerhalb des Kooperationsraumes abgegeben. Auch im
Rahmen von Beteiligungen in Gesetzgebungsverfahren (z. B. LEP) gibt der REHK-AK
Stellungnahmen ab.
4. Preisverleihung, Auswirkungen
Als bundesweit einziges regionales Einzelhandelskonzept wurde das REHK
im Oktober 2006 vom Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung
im Rahmen des Wettbewerbs „kommKoop“
ausgezeichnet. Außerdem erhielt das Regionale Einzelhandelskonzept im
Juli 2007 von demselben Bundesministerium als Beispiel für Projekte und
Initiativen der Innenstadtentwicklung im Rahmen des Bundeswettbewerbs
„Lebenswerte Innenstädte – Initiativen, die bewegen“ eine weitere Auszeichnung.
In der Vergangenheit sind immer wieder große
Einzelhandelsprojekte an peripheren, städtebaulich problematischen Standorten
in einer Gemeinde mit der Begründung realisiert worden, dass das Vorhaben
andernfalls in der Nachbarkommune umgesetzt würde (Kirchturmdenken). Dass
dieses Kalkül auch umgekehrt gilt und in allseitigem Nutzen zu überwinden ist,
war eine Motivation für das REHK. Dieses gute Beispiel hat in den letzten
Jahren zu einer Vielzahl ähnlicher regionaler Einzelhandelskooperationen und
-konzepte in NRW geführt.
5. Fortschreibungen
Eine erste Fortschreibung des REHK wurde rund 5 Jahren nach Gründung vorgenommen. Dafür sprachen mehrere Gründe:
- Feststellung der Bestandsveränderungen
- Evaluation der Wirksamkeit der verabredeten Verfahren
- Sicherstellung einer realistischen, modifizierten Entscheidungs- und Abstimmungsgrundlage für künftige Projekte
Es hat sich danach gezeigt, dass nur geringfügige Änderungen notwendig waren und der Schwerpunkt auf eine Aktualisierung der Grundlagen zu legen war.
Die Fortschreibung
2013 sollte nun in Weiterentwicklung des gültigen REHK (Fortschreibung 2007)
vor allem folgende Bereiche untersuchen:
• Erfahrungen mit
der Praxis des „Regionalen Konsens“
• Welche Probleme
sind dabei aufgetreten?
• Handhabung der
Prüfschemata
• Beschaffung der
Daten zur Anwendung der Prüfschemata
• Nachweisbare
Steuerungswirkungen
Dabei galt es,
diese allgemeinen Prozesse im Bereich des Einzelhandels aufzugreifen und zu
bewerten:
-
sinkender
Bevölkerungszahlen
-
stagnierende
Kaufkraft
-
Erhöhung
der Verkaufsfläche im Einzelhandel
-
Expansion
von Bau- und Gartenmärkten,
-
Standorterweiterungen
bzw. Suche nach neuen Standorten bei
Möbel(Kauf-)häusern
Mit der Absicht der
Landesregierung NRW, den gesamten Landesentwicklungsplan zu novellieren und
darin die Regelungen des Landesentwicklungsplanes –Sachlicher Teilplan
großflächiger Einzelhandel - aufzunehmen sowie mit der beabsichtigten
Neuordnung der Regionalplanung (Aufstellung eines neuen Regionalplans Ruhr 2030
durch den RVR) ergab sich für das REHK die Notwendigkeit, darauf zu reagieren
und sich eine klare eigenständige Position der Region zu erarbeiten.
Weitere
Untersuchungsschritte bei der 2. Fortschreibung des REHK:
Überprüfung der Zielvorstellungen zur regionalen
Einzelhandelsentwicklung
u. a. räumliche
Konkretisierung von zentralen Versorgungsbereichen, Zielkonsistenz lokaler Einzelhandelskonzepte
untereinander und mit dem REHK, Entwicklungsperspektiven regional bedeutsamer
Alt-Standorte („Repowering“), Sicherung der Innenstädte als
Einzelhandelsstandorte, Sicherung der Nahversorgung.
Überprüfung und Weiterentwicklung des
Verfahrens zum regionalen Konsens
u. a. Prüfkriterien
und Schwellenwerte für die Beurteilung, Erfahrungen mit der praktischen Anwendung,
Einpassen der Regelungen der Geschäftsordnung in das Konsensverfahren.
Neue Herausforderungen
u. a. Vorschläge
zur Erhöhung der Verbindlichkeit der gemeinsam getroffenen Verabredungen,
Erarbeitung von gemeinsamen „Spielregeln“ für das Ruhrgebiet im Regionalplan,
konkrete Umsetzung in Einzelhandelskonzepten für funktionale Teilräume wie dem
östlichen Ruhrgebiet, neue Betriebsformen, allgemeine Entwicklungen im
Einzelhandel und dessen gesellschaftlichem Umfeld.
6. Zweite
Fortschreibung
Der Startschuss für die erneute Fortschreibung fiel Ende 2010. Aus der Erfahrung mit vorangegangenen Konsensverfahren heraus wurde im ersten Schritt eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die Entscheidungsabläufe für die Feststellung des Regionalen Konsens präzisieren sollte, ohne dabei den Rahmen zu verlassen, der durch die interkommunale Vereinbarung und das politisch beschlossene Konzept verbindlich vorgegeben war. Zugleich wurde die eigentliche Fortschreibung inhaltlich und verfahrensmäßig vorbereitet
Es wurden sieben Gutachterbüros aufgefordert, sich an der Ausschreibung für die Fortschreibung zu beteiligen. Nach einer Vorauswahl durch eine Arbeitsgruppe des REHK-Arbeitskreises wurden drei Büros zu einem Auswahlgespräch im Mai 2012 vor dem Plenum des REHK eingeladen. Die Entscheidung nach der Vorstellung fiel auf das Büro Junker & Kruse aus Dortmund.
Die
gemeinsame Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfs mit dem Gutachter, der AG
Fortschreibung und dem gesamten Arbeitskreis war getragen von der Überzeugung,
dass wir unsere Innenstädte am besten stärken und weiterentwickeln können,
wenn wir uns bei der Entwicklung und Steuerung des zentrenbildenden
Einzelhandels regional verbindlich verabreden und kommunal konsequent danach
handeln. Das fortgeschriebene Konzept definiert die Standortstruktur neu,
erarbeitet modifizierte Sortimentslisten – auch vor dem Hintergrund der
aktuellen Rechtsprechung - und regelt weiterhin die Abstimmung von Planvorhaben
auf regionaler Ebene durch die Weiterentwicklung von Prüfkriterien beim
Regionalen Konsensverfahren.
Am 28.06.13 hat der Arbeitskreis den Entwurf der erneuten
Fortschreibung abschließend gebilligt. Das konkrete kommunale Handeln, die Umsetzung des Konzeptes, wird
bestimmt von den politischen Entscheidungsträgern in den Kommunen. In
einer Veranstaltung am 04.07.13 in Dortmund, zu der die Vertreter aller
Ratsfraktionen der beteiligten Städte eingeladen waren, wurde der Entwurf der
Kommunalpolitik vorgestellt. Abschließend liegt das Konzept der 2. Fortschreibung nun zur Abstimmung
vor.
Zur
weiteren inhaltlichen Information wird auf das angehängte Gutachten von Junker
& Kruse verwiesen. Weitergehende Unterlagen sind über das
Ratsinformationssystem sowie die Links www.hamm.de/rehk/PDF/LangversFortschREHJ0907.pdf
und www.hamm.de/rehk/bereiche.html
verfügbar.
7. Kosten
Nach Prüfung durch
die zuständigen Fachstellen des Landes und der Bezirksregierung Arnsberg
konnte eine Förderung nach Städtebauförderrichtlinien nicht zugesagt werden.
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der beteiligten Kommunen sollte der
Kostenaufwand für die Fortschreibung auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Gemäß Ausschreibung lag der maximale Auftragswert für das Gutachten bei 50.000
€. Weitere ca. 10.000 € entfallen auf sonstige Kosten für die Organisation des
Fortschreibungsprozesses (Druck, Veranstaltungsmoderation,
etc.). Seitens der beteiligten fünf Industrie- und Handelskammern im
Kooperationsraum und des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland wurde
eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € zugesagt. Zudem unterstützte die IHK
zu Dortmund die während des Fortschreibungsprozesses durchgeführte öffentliche
Veranstaltung im Juli dieses Jahres. Der von den beteiligten Kommunen zu
tragende Finanzierungsanteil wurde entsprechend dem bisher üblichen
Kostenverteilungsschlüssel (zur Hälfte auf die Zahl der Kommunen und zur
Hälfte gemäß dem Einwohneranteil) verteilt.
Für die Stadt Kamen
errechnet sich daraus ein Eigenanteil von 1.478,01 €. Der Planungs- und
Umweltausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 03.05.2012 einstimmig
der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche
Ruhrgebiet zugestimmt. Die Kostenbeteiligung in Höhe von rd. 1.480 € wurde beim
Produkt 51 – Räumliche Planung und Entwicklung – zur Verfügung gestellt. Die
Auszahlung der Kostenbeteiligung erfolgte im Juli 2012.
8. Beschlussvorschlag
Der Kooperationsarbeitskreis
„Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ (REHK) hat in den mehr als zehn Jahren seines Bestehens gezeigt, dass
er erfolgreiche Arbeit geleistet hat. Nicht zuletzt durch die Bereitschaft, sich
auf neue Entwicklungen im regionalen Einzelhandel einzustellen und
modifizierte „Spielregeln“ zu vereinbaren, wird er auch in Zukunft seiner
Aufgabe als informelles Instrument bei der Einzelhandelssteuerung in der
Region verantwortlich wahrnehmen können.
Die Verwaltung
schlägt vor, der 2. Fortschreibung 2013 des "Regionalen
Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche" zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, im Arbeitskreis
REHK weiterhin auf dieser Grundlage mitzuarbeiten.