Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige investive Mehrauszahlung in Höhe von 145.000 € im Produkt 21.01.01
Vorlage
069/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­scheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 21.01.01 -Grundschulen- werden bei den Maßnahmen 481 Astrid-Lind­gren-Schule – Schulgebäude (Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro) 130.000 € und 482 Astrid-Lindgren-Schule – Turnhalle (Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro) 15.000 € in­vestiv überplanmäßig bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.08.2013 verwiesen.