Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2012
Vorlage
065/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsaus­schusses.

Der Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschafts­prü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be­stätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 11.07.2013 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW (GPA NRW, Herne) festgestellt.

Mit Schreiben vom 12.08.2013 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt.

Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollin­haltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrich­tungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich.