Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO
NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem
§ 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des
Rates der Stadt Kamen am 11.07.2013 vorbehaltlich der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW, Herne) festgestellt.
Mit Schreiben vom
12.08.2013 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt.
Die GPA NRW teilt
hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht
erforderlich.