zum 31.12.2012
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2012 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 452.437,07 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit dem Wirtschaftplan 2012 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom Aufsichtsrat der KBG ein Verlust von 426.200 € beschlossen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan der GmbH wurde unterjährig nicht erforderlich.
Im Haushaltsplan 2012 der Stadt Kamen, der zeitlich dem Wirtschaftsplan 2012 der KBG vorausging, wurde aufgrund von Angaben der KBG ein Betrag von 406.000 € angemeldet und unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt. Der Ansatz beruhte auf der fünfjährigen Planung des Jahresergebnisses gemäß Wirtschaftsplan 2011 der KBG, vermindert um 20.000 €, da zwischen der Geschäftsführung der KBG und der Stadt Kamen eine entsprechende HSK-Zielvereinbarung geschlossen wurde.
Der Verlust des Jahres 2012 beträgt 452.437,07 €, d.h., die angestrebte Verringerung des Planansatzes konnte nicht erzielt werden. Die HSK-Maßnahme ist insofern um 20.000 € (100%) nicht erreicht.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Umsatzerlöse aufgrund von Großveranstaltungen erhöht werden. Entsprechend ist jedoch der Materialeinsatz gestiegen. Insbesondere ist das Sinken der sonstigen betrieblichen Aufwendungen für das gegenüber dem Vorjahr verbessertem Ergebnis zu nennen.
Eine zukünftige Ergebnisverstetigung im laufenden Wirtschaftsjahr wird aufgrund von positiven Entwicklungen bei den Gastronomieerlösen im ersten Quartal erwartet, insbesondere bisher erfolgreich durchgeführten Außenveranstaltungen.
Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung.
Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist
in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend § 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlagen:
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft zum 31.12.2012