Betreff
Vorschlag für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018
Vorlage
023/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen verabschiedet die Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 23.01.2013 hat der Präsident des Landgerichtes Dortmund die Anzahl der auf die Stadt Kamen entfallenden Hauptschöffen auf 14 Personen festgelegt.

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Vorschlagsliste mit mindestens der doppelten Anzahl an Personen aufzustellen und diese dem aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichtes

zuzuleiten.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung sollten die im Rat der Stadt Kamen vertretenen Parteien entspre­chend ihrer Sitzverteilung Vorschläge unterbreiten. Des weiteren wurde im Februar d.J. in der örtlichen Presse dazu aufgerufen, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben können.

 

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die für die Schöffenwahl ein­schlä­gige Ausführungsverordnung des Justizministeriums und der Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vorschreiben, dass alle Gruppen der Bevölke­rung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen sind. Außerdem verlangen diese Vorschriften, dass Personen, die für die Schöffentätigkeit ein beson­deres Interesse durch ihre Bewerbung dokumentiert haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.

 

Seitens der Verwaltung wurde geprüft, dass die in den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz angeführten Gründe für eine Nichtberufung zum Schöffen bei den Bewerbern nicht vorliegen.

 

Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Vorschlagsliste von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates zu beschließen.

 

Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kamen im September oder Oktober d.J. mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen 10 Hauptschöffen/-innen für die Strafkammer des Landgerichtes Dortmund und 4 Hauptschöffen/innen für das Schöffen­gericht Unna.

 

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.