Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Wahlbezirkseinteilung für die Wahl zum Rat der Stadt Kamen im Jahr 2014 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)
besteht der Rat der Stadt Kamen aus 44 Vertretern, davon werden 22 Vertreter in
den Wahlbezirken gewählt.
Die Gemeinde kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 durch Satzung die Zahl der zu
wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken,
verringern.
In seiner Sitzung am 07.03.2013 hat der Rat der Stadt Kamen eine Verringerung der zu wählenden Vertreter für die ab 2014 beginnende Wahlperiode auf 40 beschlossen, wovon die Hälfte in Wahlbezirken zu wählen sind. Die notwendige Satzung wurde in gleicher Sitzung beschlossen und am 19.03.2013 bekannt gemacht.
Entsprechend § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Das Wahlgebiet ist daher in 20 Wahlbezirke einzuteilen. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge gewahrt bleiben.
Die Aufteilung in Stimmbezirke erfolgt gem. § 5 Abs. 1 KWahlG durch den Bürgermeister.
Nach § 78 Abs.1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) ist für die Berechnung der Größe der Wahlbezirke die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentliche Einwohnerzahl maßgebend. Die Einwohnerzahl beträgt 44.013 – Stand 30.06.2012-. Dividiert durch die Zahl der zu bildenden Wahlbezirke (20) ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2.201. Diese Zahl darf gem. § 4 Abs. 2 KWahlG um 25 % nach oben und unten unter- bzw. überschritten werden.
Aufgrund dieser Vorschriften schlägt die Verwaltung vor, die Aufteilung der 20 Wahlbezirke wie folgt vorzunehmen:
Kamen-Heeren-Werve 4 Wahlbezirke Wahlbezirk 01 bis 04
Kamen-Südkamen 2 Wahlbezirke Wahlbezirk 05 und 06
Kamen-Mitte 9 Wahlbezirke Wahlbezirk 07 bis 15
Kamen-Methler 5 Wahlbezirke Wahlbezirk 16 bis 20
Aus der vorliegenden Aufstellung ist die Zuweisung der Straßen zu den einzelnen Wahlbezirken zu ersehen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.